Alles zum Diesel-Fahrverbot in München: Strafe, Stufen, Ausnahmen, Karte

Seit Februar gilt das Diesel-Fahrverbot in München auf dem Mittleren Ring und in der Innenstadt. Ausnahmen, Genehmigungen, Strafen und wo es gilt: Hier finden Sie alles, was Sie zum beschlossenen Verbot wissen müssen.
Michael Schleicher |
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Eines der Schilder zum Diesel-Verbot in der Stadt.
Eines der Schilder zum Diesel-Verbot in der Stadt. © imago/Sven Simon

München - Am 1. Februar 2023 ist das stufenweise Diesel-Fahrverbot in München in Kraft getreten. Dadurch sollen die Stickstoffoxid-Grenzwerte in der Stadt eingehalten werden. Alle Infos zum beschlossenen Diesel-Verbot in München finden Sie hier.

Alle Fragen zum Diesel-Fahrverbot in München in der Übersicht

Stufenplan: Euro 4, Euro 5 – Welche Diesel- und Abgasnormen sind betroffen?

Insgesamt gibt es drei Stufen für das Diesel-Fahrverbot in München. Die erste gilt seit dem 1. Februar 2023: Dann dürfen Diesel-Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4/IV (aktuell rund 70.000 Fahrzeuge in München) und schlechter nicht mehr auf und innerhalb des Mittleren Rings fahren. Ausnahmen gelten für Anwohner und den Lieferverkehr. Daneben gibt es weitere Ausnahmen (s. unten).

Das Schild weist auf die Ausnahmen für den Lieferverkehr und die Anwohner hin.
Das Schild weist auf die Ausnahmen für den Lieferverkehr und die Anwohner hin. © Sven Hoppe/dpa

Kann der Stickstoffoxid-Grenzwert mit dieser Stufe nicht eingehalten werden, tritt am 1. Oktober 2023 die zweite Stufe des Diesel-Verbots in Kraft. Dann sind auch Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5/V (aktuell etwa 70.000 Fahrzeuge in München) vom Verbot betroffen. Die Ausnahmen für Anwohner und den Lieferverkehr bleiben bestehen.

Sollte die Luft weiterhin nicht besser werden, folgt die dritte Stufe – und zwar am 1. April 2024. Dann entfallen die zuvor noch gültigen Ausnahmen für Anwohner und den Lieferverkehr. Diese waren bei Stufe 1 und Stufe 2 noch über entsprechende Schilder geregelt. Weitere Ausnahmen bleiben jedoch bestehen (s. unten).

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Wo finde ich die Abgasnorm für mein Fahrzeug?

Die Abgasnorm steht auf dem Fahrzeugschein unter Punkt 14 (s. Foto). Autofahrer müssen beachten, dass die grüne Plakette mit der Ziffer 4 an der Windschutzscheibe nicht die Abgasnorm bezeichnet und Dieselfahrzeugen seit 1. Februar 2023 nicht mehr ohne Weiteres das Einfahren in die neue Umweltzone erlaubt.

In diesem Fall ist die Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse mit EURO5 (gelb markiert) angegeben.
In diesem Fall ist die Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse mit EURO5 (gelb markiert) angegeben. © AZ

Karte: Wo gilt das Diesel-Fahrverbot in München?

Mit dem Diesel-Fahrverbot wird seit 1. Februar 2023 auch die Münchner Umweltzone auf den Mittleren Ring ausgeweitet – bisher war der Ring nur ihre äußere Grenze. Heißt konkret: Betroffene dürfen dann nicht mehr auf dem Mittleren Ring oder in der Innenstadt fahren.

Benziner oder Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten dürfen die Umweltzone befahren, wenn sie eine grüne Umweltplakette haben.

Anzeige für den Anbieter Google Maps über den Consent-Anbieter verweigert

Ausnahme-Zone Brudermühlbrücke

Die Brudermühlbrücke über die Isar.
Die Brudermühlbrücke über die Isar. © IMAGO / Fotostand

Für die Brudermühlbrücke besteht eine Ausnahmeregelung: Hier dürfen alle Fahrzeuge fahren, um die Isar zu überqueren. Durch Beschilderung soll ermöglicht werden, dass Verkehr von der östlichen Seite der Brudermühlbrücke durch den Tunnel bis zur B11 (Plinganserstraße) geleitet wird.

Hintergrund der Ausnahme: Ohne diese würden wohl zu viele Autofahrer über die Thalkirchner Brücke fahren. Sie ist die nächstmögliche Brücke im Süden, die nicht innerhalb der Umweltzone liegt. Doch das Gewicht, mit der sie belastet werden darf, ist begrenzt.

Welche Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot gibt es?

Gesetzlich vorgegebene Ausnahmen:

  • Diesel Euro 6/VI und Kfz mit entsprechender Hardwarenachrüstung
  • Menschen mit bestimmten Behinderungen
  • Einsatzkräfte (Krankenwagen, Polizei, etc.)

Pauschale Ausnahmen (per Beschilderung und Allgemeinverfügung):

  • Anwohner und Lieferverkehr (Stufe 1 und 2)
  • Taxen und Fahrzeuge im Mietwagenverkehr (Stufe 1 und 2)
  • Linienverkehr zum ZOB (Stufe 1 und 2)
  • Soziale und pflegerische Hilfsdienste
  • Schichtdienstleistende
  • Medizinische Notfälle und Bestattungsfahrzeuge
  • Inhaber eines Münchner Handwerker-Parkausweises
  • Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen

Einzelausnahmen auf Antrag (können hier beantragt werden):

  • Reparatur und Erhalt betriebsnotwendiger Anlagen
  • Behebung von Gebäudeschäden
  • Fahrzeuge mit Spezialumbauten für Schwerbehinderte und  Fahrzeuge für regelmäßige Arztbesuche
  • Private Härtefälle
  • Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
  • Belieferung von Veranstaltungen mit Veranstaltungslogistik und -technik

Das gesamte Ausnahmekonzept finden Sie hier.

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Diesel-Fahrverbot in München: Kosten für Ausnahmegenehmigung

Wer eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr möchte, muss 50 Euro zahlen. Die Kosten für ein halbes Jahr betragen 25 Euro. Härtefälle wie Sozialleistungsbeziehende bezahlen zehn Euro.

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Wer gehört zur Gruppe der Anwohner?

Zu den Anwohnern, die in Stufe 1 und 2 vom Diesel-Verbot ausgenommen sind, zählen alle Bürger, die innerhalb der Umweltzone wohnhaft gemeldet sind, dazu zählt auch ein möglicher Zweitwohnsitz. Dies gilt jedoch auch nur für Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette. Wer eine gelbe oder rote Plakette hat, muss weiterhin gebührenpflichtige Einzelausnahmen beantragen.

Für Straßen, die ausschließlich über den Mittleren Ring (B2R) erreicht bzw. ausschließlich über den Mittleren Ring (B2R) verlassen werden können, ist die Befahrung des Mittleren Rings (B2R) auf dem kürzesten Weg zulässig.

Diesel-Fahrverbot: Kontrolle und Strafen

Die Polizei überprüft das Diesel-Fahrverbot in München im Rahmen von üblichen Verkehrskontrollen. Zudem kontrolliert die kommunale Verkehrsüberwachung das Verbot beim ruhen Verkehr, also parkenden Autos. Zudem sind Aktionstage und -wochen geplant, bei denen gezielt die Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone kontrolliert werden soll.

Wer gegen das Diesel-Verbot in München verstößt, muss mit einer Strafe rechnen. Nach dem derzeit geltenden Bußgeldkatalog ist das ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Rechtsgrundlage dafür ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zum eigentlich Bußgeld kommen noch Gebühren und Auslagen – insgesamt beläuft sich die Strafe bei einem Verstoß dann auf 128,50 Euro. Punkte im Fahreignungsregister oder gar ein Fahrverbot gibt es allerdings nicht.

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Besitzer alter Diesel mit Euro-4-Norm und schlechter haben jedoch noch eine Schonfrist. Zunächst werde es bei Verwarnungen bleiben, sagte ein Polizeisprecher zum Start des Diesel-Fahrverbots in München. Bußgelder werden noch nicht verhängt. Die Schonfrist werde maximal zwei Wochen gelten.

Das Präsidium plant derzeit keine Schwerpunktkontrollen. Man werde im Rahmen üblicher Kontrollen, bei denen auf Handyverstöße oder Gurtmuffel geachtet wird, auch auf Diesel-Fahrzeuge schauen.

Ich gehöre zu keiner Ausnahme: Wie komme ich trotzdem zu meinem Ziel?

Die Stadt weist darauf hin, dass das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings gut mit dem ÖPNV zu erreichen ist. "Ganz oft kann daher auch auf das Auto verzichtet werden, gerade vor dem Hintergrund des bald verfügbaren Deutschlandtickets", heißt es auf einer Webseite der Stadt.

Zudem können Betroffene P+R-Parkplätze nutzen oder auch aufs Fahrrad umsteigen. Die Anschaffung von Lastenrädern (auch elektrisch betriebenen) und Radanhängern wird vom Referat für Klima- und Umweltschutz gefördert.

Sollte es gar nicht ohne Auto gehen, schlägt die Stadt vor, Fahrzeuge der verschiedenen Carsharing-Anbieter, privates Carsharing oder Mitfahrzentralen als mögliche Lösung zu nutzen.

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Infos zum Stufenplan und zu den Ausnahmen gibt es unter www.muenchen.de/dieselfahrverbote. Der Entwurf der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München mit dem Dieselfahrverbot kann einschließlich der Anlagen unter www.muenchen.de/beteiligung-lrp eingesehen werden.

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53 Kommentare
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  • Minga 71 am 06.02.2023 11:21 Uhr / Bewertung:

    Kommt halt drauf an was man aus München machen will. Soll es lebenswert, zum Wohlfühlen, finanzierbar, kulturell, interessant, modern, anziehungsvoll werden muss das Verbot gelöscht werden. Will man es langweilig, sauber, noch teurer, gesund, wieder den Dorf karakter, kann man es so machen. Man muss sich aber auch die Frage stellen warum ich in eiber Stadt lebe und nicht auf dem Dorf.

  • Fußball-Fan am 05.02.2023 23:25 Uhr / Bewertung:

    GANZ München sollte Dieselfrei werden.

  • Minga 71 am 06.02.2023 10:49 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Fußball-Fan

    Nein

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