Diesel-Fahrverbot in München: Erste Klagen direkt zum Start angekündigt

Am 1. Februar tritt das Diesel-Verbot in München in Kraft. Die Gegner sind bereits vorbereitet, schon am ersten Tag des Verbots sollen mehreren Klagen eingereicht werden.
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Michael Haberland (l.) und Robert Brannekämper wollen gegen das geplante Diesel-Fahrverbot in München vorgehen.
Michael Haberland (l.) und Robert Brannekämper wollen gegen das geplante Diesel-Fahrverbot in München vorgehen. © Christian Wimmer/Mobil in Deutschland e. V.

München - Lange wurde darüber diskutiert, nun ist es soweit: Die erste Stufe des beschlossenen Diesel-Fahrverbots in München tritt am Mittwoch (1. Februar) in Kraft. Dann dürfen keine Euro-IV-Diesel mehr in der Innenstadt oder dem Mittleren Ring fahren. Zunächst gibt es noch einige Ausnahmen, etwa für Anwohner oder Handwerker.

Diesel-Fahrverbot: Über 40 Klagen gleich am ersten Tag?

Natürlich hat die geplante Maßnahme auch Gegner. Ganz vorne mit dabei: Der Automobilclub "Mobil in Deutschland e. V." und der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper. Unter anderem Letzterer wird am ersten Tag des Diesel-Verbots eine Klage gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht einreichen. Bei einem Termin am Montagabend, bei dem die Verbots-Gegner ihr Vorhaben schilderten, schlossen sich 40 weitere Personen an. Am Mittwoch könnte es also eine regelrechte Klagewelle gegen das Diesel-Fahrverbot geben.

"Die Klagen sind der einzige Weg, diese unsinnigen Diesel-Fahrverbote in München zu stoppen", sagt Michael Haberland vom Autoclub. Weil die Werte in den vergangenen Jahren immer besser wurden, sehe er "absolut keinen Grund, tausende Dieselfahrer zu bestrafen und quasi zu enteignen. Das ist reine Ideologie.

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Anwalt konnte Diesel-Fahrverbote in Berlin kippen

Unterstützung bekommen Haberland und Brannekämper von Anwalt Claus-Peter Martens, der mit seiner Kanzlei bereits im vergangenen Jahr die Diesel-Fahrverbote in Berlin kippen konnte. "Nach der Rechtsprechung sind Diesel-Fahrverbote dort erforderlich, wo diese sich an Strecken aufdrängen, an denen der Grenzwert ohne ein solches Verbot selbst unter optimistischsten Annahmen des Beklagten nicht eingehalten werden könnte. Davon kann hier angesichts der positiven Entwicklung der NOx-Messwerte keine Rede sein", sagt Martens dazu.

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7 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Newi83 am 31.01.2023 18:07 Uhr / Bewertung:

    Die BCAMSUWUDI wird nie etwas gegen auch nur einen Autofahrer entscheiden!

  • Voorentief am 31.01.2023 15:11 Uhr / Bewertung:

    So schlimm kann es ja mit der Umweltbelastung nicht sein, wenn man sich frei kaufen kann.

  • Laura87 am 01.02.2023 08:41 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Voorentief

    Es ist eine Ideologie!

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