Müller-Brot: Geschäftsführer angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Landshut hat Anklage gegen die drei früheren Geschäftsführer der Firma Müller-Brot GmbH sowie gegen den damaligen Betriebsleiter, den Produktionsleiter und die Leiterin des Qualitätsmanagements erhoben.
Landshut - Knapp zwei Jahre nach der Pleite der Großbäckerei wird den Angeschuldigten vorgeworfen, in sechs Fällen jeweils große Mengen nicht zum Verzehr geeigneter Lebensmittel in den Verkehr gebracht zu haben.
Hintergrund waren die bei sechs Kontrollen im Zeitraum Oktober 2010 bis Januar 2012 festgestellten vielgestaltigen Hygienemängel, in deren unmittelbarer Nähe die Produktion der hergestellten Lebensmittel erfolgte.
Auch Ostendorf ist dabei
Bei einem der drei Geschäftsführer handele es sich um den damaligen Haupteigentümer Klaus Ostendorf.
Die Produktion in der Neufahrner Firma war am 30. Januar 2012 vom Landratsamt Freising wegen gravierender Hygienemängel gestoppt worden. Trotz Reinigungsarbeiten konnten Mäusedreck und Kakerlaken nicht beseitigt werden.
Gravierende Mängel
Die Mängel waren bei sechs Kontrollen im Zeitraum von Oktober 2010 bis Januar 2012 festgestellt worden. Dabei gehe es in keinem Fall um „gesundheitsschädliche oder gesundheitsgefährliche Lebensmittel“, betonte die Staatsanwaltschaft. Vielmehr handele es sich um Produkte, die der Verbraucher aufgrund der Produktionsumstände abgelehnt hätte.
Zwei Wochen nach der Schließung meldete der Haupteigentümer Ostendorf Insolvenz an. 1250 Mitarbeiter verloren daraufhin ihren Job.
Insolvenzverschleppung auch noch?
Den drei Geschäftsführern wird darüber hinaus Insolvenzverschleppung vorgeworfen, also nicht pflichtgemäß unverzüglich nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Müller-Brot GmbH Insolvenzantrag gestellt zu haben.
Weiter liegt er ihnen ein Fall des Bankrotts zur Last, weil die Bilanz für das Jahr 2010 verspätet erstellt wurde.
Darüber hinaus wird ihnen Betrug zu Lasten einer Reihe von Lieferanten vorgeworfen, weil auch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Müller-Brot GmbH noch Waren und sonstige Leistungen für rund 1,65 Millionen Euro beauftragt wurden und die Gläubiger für die erbrachten Leistungen keine Bezahlung mehr erhielten.
Die Pächter gehen leer aus
Das gesondert hinsichtlich der Vorwürfe der Untreue bzw. des Betrugs geführte Verfahren betreffend die von Filialpächtern geleisteten sog. Kautionen wurde dagegen eingestellt. Eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Verwahrung auf einem gesonderten Kautionskonto besteht bei Kautionen bezüglich Gewerbe-Objekten und auch bei Einstufung als Zahlungen anderer Rechtsnatur nicht; eine betrügerische Einwerbung der Zahlungen konnte nicht festgestellt werden.
Die Anklage wurde inzwischen allen Angeschuldigten bzw. ihren Verteidigern zugestellt. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Landgericht entscheiden.
Es geht um 80 Millionen
Gläubiger von Müller-Brot haben beim zuständigen Insolvenzverwalter Forderungen von insgesamt mehr als 80 Millionen Euro erhoben. Mittlerweile wurden das Fabrikgelände in dem nahe der Autobahn 9 (München-Nürnberg) gelegenen Gewerbegebiet sowie die Maschinen in der stillgelegten Großbäckerei verkauft. Möglicherweise nutzt ein Logistikunternehmen das weitläufige Areal.
Evi Müller und Franz Höflinger
Den Großteil des Müller-Brot-Filialnetzes hatte die Tochter von Firmengründer Hans Müller, Evi Müller, bereits wenige Monate nach der Insolvenz zusammen mit dem Münchner Bäcker Franz Höflinger gekauft. Die Backwaren werden aber in anderen Betrieben im Großraum München hergestellt
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