Corona-Regeln ausgelaufen: Das gilt jetzt in München und Bayern
München - Am 2. April sind bundesweit etliche Corona-Regeln weggefallen – und auch in München und Bayern sind die allermeisten Maßnahmen ausgelaufen. Seit 3. April gibt es nur noch den sogenannten Corona-Basisschutz.
Mittlerweile gelten die folgenden Corona-Regeln in München und in Bayern:
Maskenpflicht entfällt größtenteils
Die generelle Maskenpflicht in Innenräumen ist aufgehoben worden. Lediglich im Öffentlichen Nahverkehr, im Fernverkehr sowie in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen (z.B. Krankenhaus, Seniorenheim) muss weiter eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Bayern setzt weiter auf die FFP2-Maske.
Die bayerische Staatsregierung und Virologen empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske in Innenräumen.
Testpflicht an Schulen und Kitas sowie in bestimmten Einrichtungen bleibt
In Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen wie Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen. Auch in Schulen und Kitas bleibt die Testpflicht vorerst bestehen. Nach den Osterferien soll die Lage neu bewertet werden.
Keine Zugangsbeschränkungen mehr
In Bayern gibt es keine 3G- oder 2G-Zugangsbeschränkungen mehr. Damit haben auch Ungeimpfte ohne Test wieder Zutritt zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens.
Bis zum Auslaufen der Corona-Maßnahmen Anfang April galten folgenden Regeln:
2G, 2G+, 3G und 3G+
In Bayern galt flächendeckend die 3G-, 3G+-, 2G- oder 2G+-Regelung.
Am 15. Februar hat das Kabinett eine Lockerung der Zugangsregelungen beschlossen. Aus 2G+ wurde 2G, aus 2G wurde 3G mit der Ausnahme von Beherbergungsbetrieben und der Gastronomie. Diese folgten jedoch am 4. März und waren dann ebenfalls mit 3G zugänglich.
Bei Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen galt weiterhin 2G. Geimpfte und Genesene brauchten also keine Booster-Impfung oder negativen Test mehr.
Am Arbeitsplatz galt weiterhin 3G. Ungeimpfte mussten mehrmals pro Woche einen Corona-Test machen. Für körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur oder Tattoostudio) galt schon seit dem 9. Februar 3G.
2G, 2G+, 3G, 3G+: Was bedeuten die Corona-Regeln?
- 2G: Geimpft oder genesen. Getestete Personen erhalten keinen Zutritt. Als Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
- 2G+: Geimpft oder genesen. Zusätzlich muss ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden.
- 3G: Geimpft, genesen oder getestet. PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
- 3G+: Geimpft, genesen oder getestet. Nur PCR-Test erlaubt (maximal 48 Stunden alt), ein Schnelltest ist nicht zulässig. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
FFP2-Maskenpflicht
In Bayern galt die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen – auch in Bereichen, wo die 2G-Regel greift. Ausnahmen: Der eigene Platz in der Gastronomie. Auch im ÖPNV und Fernverkehr musste – und muss auch nach dem 2. April – weiterhin eine Maske getragen werden. Unter freiem Himmel entfiel die Maskenpflicht grundsätzlich, Ausnahme waren hier größere Veranstaltungen.
Kontaktbeschränkungen
Für Geimpfte und Genesene gab es keine Kontaktbeschränkungen für private Treffen mehr.
Sobald bei einem Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mindestens eine ungeimpfte Person anwesend war, durfte sich ein Haushalt mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren waren von der Regelung ausgenommen.
Schulen und Kitas bleiben geöffnet
Bayerns Schüler und Schülerinnen werden nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt, geöffnete Schulen haben weiterhin höchste Priorität. Die Maskenpflicht am Platz wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Sobald es Infektionen in einer Klasse gibt, müssen positiv getestete Schüler in Quarantäne, Klassenkameraden werden vermehrt getestet. Das gilt auch weiterhin.
Im Sportunterricht gab es keine Maskenpflicht mehr, seit dem 21. März entfiel sie auch an Grund- und Förderschulen in Bayern.
Auch Kitas sollen weiterhin geöffnet bleiben, in den meisten Fällen werden feste Gruppen eingerichtet. In den Kitas soll auch weiter drei Mal pro Woche getestet werden.
Kapazitätsbeschränkungen sind aufgehoben
Alle Kontaktbeschränkungen - sowohl für überregionale Sportveranstaltungen sowie in der Kultur, Kunst und im Kino - wurden aufgehoben. Es galt jedoch weiter die FFP2-Maskenpflicht.
Nachtleben: Clubs und Diskotheken sind wieder geöffnet
Clubs und Diskotheken in Bayern dürfen seit dem 4. März wieder öffnen. Beim Feiern und Tanzen galt jedoch die 2G+-Regel. Bei einer dritten Impfung entfiel die Testpflicht. Zudem bestand für die Gäste keine Maskenpflicht mehr.
Alkoholverbot in der Münchner Innenstadt
Seit 8. Dezember galt in weiten Teilen der Münchner Innenstadt wieder ein Alkoholverbot. In der Fußgängerzone sowie auf dem Viktualienmarkt durfte täglich von 11 bis 23 Uhr kein Alkohol konsumiert werden.
Gastronomie - keine Sperrstunde mehr
In der Gastronomie gab es seit längerem keine Sperrstunde mehr. Auch das Tanz- und Musikverbot in der Gastro ist weggefallen.
Neu: Seit dem 4. März galt in der Gastro die 3G-Regelung – sowohl innen als auch außen. Kommunen konnten laut Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in eigenem Ermessen Alkoholverbote für publikumsträchtige Plätze einführen.
Handel
Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfiel die Begrenzung der Kundenzahl auf maximal einen Kunden je zehn Quadratmeter schon vor einiger Zeit. Die FFP2-Maskenpflicht blieb aber weiter bestehen.
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