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Corona-Lockerungen in München - doch das Alkoholverbot bleibt weiterhin bestehen

Seit Freitag gelten weitere Corona-Lockerungen in Bayern, das Alkoholverbot bleibt jedoch weiterhin bestehen – auch in München. Wann ein Ende der Maßnahme abzusehen ist.
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Nicht zu übersehen: Von 11 bis 23 Uhr gilt ein Alkoholverbot am Viktualienmarkt samt Fußgängerzone.
Nicht zu übersehen: Von 11 bis 23 Uhr gilt ein Alkoholverbot am Viktualienmarkt samt Fußgängerzone. © Daniel von Loeper

München - Mit einem Wegbier durch die Innenstadt laufen oder eine Halbe am Viktualienmarkt trinken. Das ist seit dem 8. Dezember nicht mehr möglich, seitdem gilt ein Alkoholkonsumverbot in weiten Teilen der Münchner Innenstadt.

Dieses bleibt vorerst auch weiter bestehen – trotz einiger zusätzlicher Corona-Lockerungen, die es seit vergangenen Freitag (4. März) in ganz Bayern gibt. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem auch die Gastro sowie das Nachtleben. So gilt in Restaurants - sowohl innen als auch außen - wieder die 3G-Regel, zudem dürfen Clubs und Diskotheken im Freistaat wieder öffnen, hier gilt 2G+. Trotzdem bleibt das Trinken von Alkohol in Teilen der Innenstadt verboten...

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München: Alkoholverbot gilt von 11 bis 23 Uhr

Denn: Paragraph zwölf der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat auch weiterhin seine Gültigkeit. In Abschnitt zwei heißt es dazu: "Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen."

Dies hat die Stadt im Dezember getan, das Alkoholverbot gilt in der kompletten Fußgängerzone, auf dem Sendlinger-Tor-Platz, dem Viktualienmarkt sowie der Schützenstraße. Täglich zwischen 11 und 23 Uhr darf nicht getrunken werden, die Außengastro ist vom Verbot freilich nicht betroffen. So entstehen teils kuriose Szenen: Denn während man draußen im Restaurant sitzen und dort sein Bier genießen kann, ist der Konsum nur wenige Meter davon entfernt auf der Straße nicht erlaubt.

In Teilen der Münchner Innenstadt gilt weiterhin ein Alkoholverbot.
In Teilen der Münchner Innenstadt gilt weiterhin ein Alkoholverbot. © Peter Kneffel/dpa

Die Stadt verwies bereits Mitte Februar auf AZ-Anfrage auf die gelten Verordnung des Freistaats – die Verwaltung lege hier lediglich die "konkret betroffenen Örtlichkeiten" fest.

Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen wird wohl mindestens bis zum 19. März bleiben, bis dahin wurde die Infektionsschutzverordnung der Bayerischen Staatsregierung verlängert. Vieles deutet darauf hin, dass die Verordnung in ihrer aktuellen Fassung dann auslaufen und nicht mehr verlängert wird – und mit ihr auch das Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

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9 Kommentare
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  • Katz und Maus am 08.03.2022 14:00 Uhr / Bewertung:

    @Futurana
    Verstehe ich Ihren Kommentar richtig? Mit der Bier, -Schnaps - oder Weinflasche in der Hand durch München zu ziehen, ist in Ordnung, aber bitte nicht besoffen werden. Es geht nicht darum, dass sich jemand Alkohol im Supermarkt kauft, nach Hause trägt und dort konsumiert, es geht um die Zeitgenossen, die meinen, mit der Bierflasche in der Hand wären sie besonders hipp und cool.

  • Kampf den Schwurblern am 08.03.2022 18:57 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Katz und Maus

    Katz und Maus
    das sind keine Alkoholiker die mit Bierflaschen " flannieren, das ist heute unsere Jugend, denn wie sie schon erwähnen, das ist heute einfach nur hipp und cool.
    ( Wie es aber tatsächlich ausschaut ist denen egal.) Vor allem wenn diese Flaschen dann überall stehen., das kann man gut morgens erleben.( Theresienstr. )

  • Witwe Bolte am 08.03.2022 12:40 Uhr / Bewertung:

    Kürzlich im kostenlosen focus: selbst geringe Mengen Alkohol, z.B. ein Glas Wein od. Bier täglich, können zur Hirnschrumpfung führen, was Hirnleistungsstörungen wie Denkverluste usw. zur Folge haben.
    Darüber soll es verlässliche Studien geben.
    Frauen, die regelmässig tgl. 2 Gläser Rotwein trinken, erhöhen damit ihr Brustkrebsrisiko um ca. 25 %.
    Alle 7 Min. stirbt in D ein Mensch an Erkrankungen infolge Alkoholkonsums.
    Dazu noch Unfälle und Verbrechen unter Alk.einfluss.

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