2G-Regel im Handel: Verband fordert Wegfall der Quadratmeterbegrenzung
München - Noch-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Bald-Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer haben bei ihrer Konferenz am Donnerstag unter anderem eine bundesweite 2G-Regelung im Handel sowie der Außengastronomie beschlossen.
2G, 2G+, 3G, 3G+: Was bedeuten die Corona-Regeln?
- 2G: Geimpft oder genesen. Getestete Personen erhalten keinen Zutritt. Als Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
- 2G+: Geimpft oder genesen. Zusätzlich muss ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden.
- 3G: Geimpft, genesen oder getestet. PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
- 3G+: Geimpft, genesen oder getestet. Nur PCR-Test erlaubt (maximal 48 Stunden alt), ein Schnelltest ist nicht zulässig. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
Corona-Verschärfungen: Kritik von CityPartner
Der Handelsverband "CityPartner München" zeigte sich bereits vor der offiziellen Verkündung des Beschlusses "verwundert", würden die Maßnahmen die Unternehmen doch vor "kaum lösbare Probleme" stellen. "Wie sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Weihnachtsgeschäft bedienen, gut beraten und gleichzeitig am Eingang 2G kontrollieren? Zumal extra Mitarbeiter oder ein externer Security-Dienst am Eingang in der jetzigen Zeit zumeist finanziell nicht tragbar sind", heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
CityPartner zufolge sei der Einzelhandel kein Pandemie-Treiber – der Verband sieht das in den aktuell sinkenden Inzidenzwerten bestätigt, in München etwa sinkt die Inzidenz bereits seit mehreren Tagen wieder. "Sollten Handel und Gastronomie einen relevanten Anteil am Infektionsgeschehen haben, müsste jedoch gerade in München aufgrund der Vielzahl an Handels- und Freischankflächen genau das Gegenteil der Fall sein", schreibt der Verband.
Statt den Handel einzuschränken, sollten dem Verband zufolge "die wirklichen Ursachen" angegangen werden. Als Beispiel wird etwa der Kölner Karneval genannt, bei dem Tausende Menschen ohne Abstand gemeinsam feiern konnten.
2G im Handel ab dem 8. Dezember
Doch trotz aller Kritik – die Corona-Verschärfungen für den Handel sind beschlossen und werden zeitnah umgesetzt, in Bayern etwa ab dem 8. Dezember.
Neben der 2G-Regel gibt es noch weitere Maßnahmen, an die sich die Kunden halten müssen. So gilt neben der Maskenpflicht auch eine Begrenzung der Kundenzahl nach Quadratmeter. Im Normalfall kommt ein Kunde auf zehn Quadratmeter Ladenfläche, in bayerischen Corona-Hotspots (Inzidenz über 1.000) sind es sogar 20 Quadratmeter pro Kunde.
Forderung: Keine Quadratmeter-Beschränkung mehr
Für CityPartner unverständlich, der Verband stellt nun eine klare Forderung: Die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter muss wegfallen! "Wenn Handelsunternehmen nun konsequent den Zutritt nur noch für Genesene und Geimpfte zulassen dürfen, dann muss für diese Unternehmen die Quadratmeter-Beschränkung aufgehoben werden", wird Geschäftsführer Wolfgang Fischer in einer Mitteilung zitiert.

Zudem können die Unternehmen laut Fischer nicht nachvollziehen, warum die beschlossene 2G-Regel "inzidenzunabhängig" gilt, also auch in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz theoretisch bei null liegt.
Ausnahmen: Hier gilt kein 2G
Bei der 2G-Regelung im Handel gibt es jedoch auch Ausnahmen, Läden und Geschäfte des "täglichen Bedarfs" zählen nicht dazu. Dazu zählen unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Eine vollständige Übersicht gibt es im folgenden Kasten:
Geschäfte des täglichen Bedarfs: Hier gilt kein 2G
Ab 8. Dezember gilt in Bayern, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften haben, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs gelten. Ausnahmen bestehen laut Kabinett - in Anlehnung an die "Bundesnotbremse" - für:
- Bekleidungsgeschäfte
- den Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörakustiker
- Tankstellen
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte
- Futtermittelmärkte
- Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
- den Großhandel
Doch auch für diese Ausnahmen gibt es Kritik. Etwa von Gabriele Sehorz, der Präsidentin des Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V., der die Ausnahmen-Regelung zu schwammig ist: "Das Sportfachgeschäft darf seine Jogginghose nur unter 2G verkaufen, der Discounter darf für alle Kunden seine Türen öffnen. Wir mahnen an dieser Stelle Gleichberechtigung an", wird sie in einer Mitteilung zitiert.
Sehorz befürchtet, dass 2G das Geschäft wieder verstärkt zu den Online-Händlern treiben wird. "Wie soll ein Fachhändler 2G kontrollieren – es bleibt eigentlich nur die Möglichkeit am Eingang zu kontrollieren. Dies ist mit erheblichem Personalmehraufwand verbunden. Dies führt zu höheren Kosten bei gleichzeitiger weniger potentiellen Kunden."