Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick

Zwei Wochen nach der letzten Bund-Länder-Runde haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Bundesregierung weitere Verschärfungen und Vereinheitlichungen von Corona-Maßnahmen beschlossen.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Auch für den Einzelhandel soll die 2G-Regel kommen.
Auch für den Einzelhandel soll die 2G-Regel kommen. © Peter Kneffel/dpa

Berlin - Vereinbart wurden "strenge Kontrollen" dieser Maßnahmen. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.

2G beim Shoppen

Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.

2G in Kino, Theater und Restaurant

Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben - ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).

Großveranstaltungen und Fußball

Flächendeckende "Geisterspiele" sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15.000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5.000 Zuschauer - Zugang jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske.

Restaurants

Werden nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber "zeitlich befristete" Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Bars, Clubs, Partys

Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Bars und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.

Kontakte

Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Böllerverbot zum Jahreswechsel

Lesen Sie auch

Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf "publikumsträchtigen" Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben. 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • loewenhund am 03.12.2021 12:23 Uhr / Bewertung:

    da gibt es eine konferenz bei der man sich auf notwendige Maßnahmen einigt aber der Söder muß wie immer noch schärfere Maßnahmen draufsetzen weil er ja was besonderes ist

  • AlWin am 02.12.2021 22:14 Uhr / Bewertung:

    Warum meckert eigentlich niemand, dass man zum unbehelligten Führen eines Kfz einen Führerschein benötigt, der auch noch viel Geld kostet? Wann gehen wohl die ersten Führerscheinverweigerer auf die Barrikaden? Für manche Freiheiten sind im Vorfeld manchmal halt auch unbequeme Sachen erforderlich. Klingt doof, iss aber so .....

  • köterhalsband am 03.12.2021 04:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von AlWin

    Musstest Du Dir etwa für den Führerschein etwas injizieren lassen? Und musst Du das alle sechs Monate „auffrischen“?

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.