15 Kilometer Bewegungsradius: Wie München von der Corona-Regel betroffen wäre
München - Nur noch 15 Kilometer um den eigenen Wohnort dürfen sich Bürger aufhalten, wenn die 7-Tages-Inzidenz bei einem Wert von 200 oder darüber liegt. Darauf haben sich Bund und Länder beim Gipfel am 5. Januar geeinigt. Rund eine Woche später, am 11. Januar, ist die neue Regelung auch in Bayern in Kraft getreten.
Durch die neue, verschärfte Maßnahmen sollen die Corona-Neuinfektionen weiter gedrückt werden. Doch was bedeutet ein Bewegungsradius von 15 Kilometern für eine Großstadt wie München? Immerhin beträgt die größte Ausdehnung (West nach Ost) laut Statistischem Amt 26,9 Kilometer.
15 Kilometer Radius: Für wen gilt die neue Regel?
Die Regel gilt für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen es mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gibt. Beim Landkreis sind damit automatisch alle sich darin befindlichen Gemeinden betroffen. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit gilt dann ab der jeweiligen Gemeindegrenze, nicht der Landkreisgrenze!
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann die Bewegungseinschränkung wieder aufheben, sobald die Corona-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt.
Neue Radius-Regelung: Das ist mit "Wohnort" gemeint
Wenn bei der neuen Maßnahme vom "Wohnort" gesprochen wird, ist damit nicht die genaue Wohnanschrift gemeint, sondern lediglich die entsprechende Stadt oder Gemeinde. Gerechnet wird ab der Ortsgrenze. Dabei kommt es auf die Luftlinie an und nicht auf die Zahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte bei der Pressekonferenz, innerhalb einer Stadt mit hoher Inzidenz solle man sich auch weiterhin über die 15 Kilometer hinaus frei bewegen können. Man fange nicht damit an, den Weg von Berlin-Mitte nach Spandau oder Marzahn abzumessen, dies sei nicht praktikabel, so Merkel.

Die gleiche Regelung gilt dann natürlich auch für die Großstadt München – sollte sie denn nochmal zum Corona-Hotspot werden. Im Fall der Fälle kann also beispielsweise ein Aubinger auch weiterhin in die Messestadt fahren, obwohl die Entfernung zwischen beiden Orten bei über 20 Kilometern liegt. Das Messen der Entfernung gilt dann erst ab dem Stadtrand.
Das ausschließliche Ziel der Maßnahme soll es sein, den touristischen Ausflugsverkehr zu unterbinden. Zwischen den Jahren ist es unter anderem im bayerischen Oberland zu einem echten Ausflügler-Ansturm gekommen – eine Fahrt zu Tegernsee, Spitzingsee und Co. ist mit der neuen Bewegungseinschränkung für Münchner also nicht mehr möglich. Im Einzelfall können betroffene Landkreis oder kreisfreie Städte touristische Reisen in ihre Region grundsätzlich untersagen. Wer gegen die Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen!
15-Kilometer-Regel: Einkaufen bleibt weiterhin erlaubt
Die genaue Ausgestaltung der Regelung ist allerdings Sache der Bundesländer – für den Freistaat Bayern erfolgte diese am 6. Januar. Dabei stellte Ministerpräsident Markus Söder klar, dass die 15-Kilometer-Regel in Bayern primär für touristische Tagesausflüge gelten wird. Fahrten zur Familie oder zur Arbeitsstelle sind davon ausgenommen.
Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betonte, dass sich die neue Regelung "wirklich auf touristische Tagesausflüge bezieht". Einkaufen sei laut Aiwanger durchaus ein Grund, den 15-Kilometer-Radius zu verlassen. Es sei nun geklärt, "dass man eben trotzdem zum Einkaufen auch über die 15 Kilometer natürlich hinaus fahren kann", sagte er nach einer Kabinettssitzung in München. Auch Gottesdienste gelten als triftiger Grund, den 15-Kilometer-Radius zu verlassen.
Karte: Das ist der 15-Kilometer-Radius für München

Inzidenz in München derzeit unter 200
Derzeit müssen sich die Münchner jedoch noch keine Gedanken um Bewegungseinschränkungen machen: Die Inzidenz in der bayerischen Landeshauptstadt beträgt dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge aktuell 114,1 (Stand: 18.01., 0 Uhr).
Anmerkung der Redaktion: In der aktuellen Version des Artikels wurde präzisiert, dass es sich beim "Wohnort" nicht um die genaue Wohnanschrift handelt.
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