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15 Kilometer Bewegungsradius: Wie München von der Corona-Regel betroffen wäre

In Corona-Hotspots gilt seit dem 11. Januar eine Bewegungseinschränkung von 15 Kilometern. Die AZ zeigt anhand einiger Beispiele und einer Karte, was das für München und das Umland bedeuten würde.
Lukas Schauer, Michael Schleicher |
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Recht leer: Der Marienplatz Anfang Januar.
Recht leer: Der Marienplatz Anfang Januar. © Peter Kneffel/dpa

München - Nur noch 15 Kilometer um den eigenen Wohnort dürfen sich Bürger aufhalten, wenn die 7-Tages-Inzidenz bei einem Wert von 200 oder darüber liegt. Darauf haben sich Bund und Länder beim Gipfel am 5. Januar geeinigt. Rund eine Woche später, am 11. Januar, ist die neue Regelung auch in Bayern in Kraft getreten.

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Durch die neue, verschärfte Maßnahmen sollen die Corona-Neuinfektionen weiter gedrückt werden. Doch was bedeutet ein Bewegungsradius von 15 Kilometern für eine Großstadt wie München? Immerhin beträgt die größte Ausdehnung (West nach Ost) laut Statistischem Amt 26,9 Kilometer.

15 Kilometer Radius: Für wen gilt die neue Regel?

Die Regel gilt für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen es mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gibt. Beim Landkreis sind damit automatisch alle sich darin befindlichen Gemeinden betroffen. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit gilt dann ab der jeweiligen Gemeindegrenze, nicht der Landkreisgrenze!

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann die Bewegungseinschränkung wieder aufheben, sobald die Corona-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt.

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Neue Radius-Regelung: Das ist mit "Wohnort" gemeint

Wenn bei der neuen Maßnahme vom "Wohnort" gesprochen wird, ist damit nicht die genaue Wohnanschrift gemeint, sondern lediglich die entsprechende Stadt oder Gemeinde. Gerechnet wird ab der Ortsgrenze. Dabei kommt es auf die Luftlinie an und nicht auf die Zahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte bei der Pressekonferenz, innerhalb einer Stadt mit hoher Inzidenz solle man sich auch weiterhin über die 15 Kilometer hinaus frei bewegen können. Man fange nicht damit an, den Weg von Berlin-Mitte nach Spandau oder Marzahn abzumessen, dies sei nicht praktikabel, so Merkel.

Der fast menschenleere Odeonsplatz am 3. Januar 2021.
Der fast menschenleere Odeonsplatz am 3. Januar 2021. © imago images/Passion2Press

Die gleiche Regelung gilt dann natürlich auch für die Großstadt München – sollte sie denn nochmal zum Corona-Hotspot werden. Im Fall der Fälle kann also beispielsweise ein Aubinger auch weiterhin in die Messestadt fahren, obwohl die Entfernung zwischen beiden Orten bei über 20 Kilometern liegt. Das Messen der Entfernung gilt dann erst ab dem Stadtrand.

Das ausschließliche Ziel der Maßnahme soll es sein, den touristischen Ausflugsverkehr zu unterbinden. Zwischen den Jahren ist es unter anderem im bayerischen Oberland zu einem echten Ausflügler-Ansturm gekommen – eine Fahrt zu Tegernsee, Spitzingsee und Co. ist mit der neuen Bewegungseinschränkung für Münchner also nicht mehr möglich. Im Einzelfall können betroffene Landkreis oder kreisfreie Städte touristische Reisen in ihre Region grundsätzlich untersagen. Wer gegen die Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen!

15-Kilometer-Regel: Einkaufen bleibt weiterhin erlaubt

Die genaue Ausgestaltung der Regelung ist allerdings Sache der Bundesländer – für den Freistaat Bayern erfolgte diese am 6. Januar. Dabei stellte Ministerpräsident Markus Söder klar, dass die 15-Kilometer-Regel in Bayern primär für touristische Tagesausflüge gelten wird. Fahrten zur Familie oder zur Arbeitsstelle sind davon ausgenommen.

Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betonte, dass sich die neue Regelung "wirklich auf touristische Tagesausflüge bezieht". Einkaufen sei laut Aiwanger durchaus ein Grund, den 15-Kilometer-Radius zu verlassen. Es sei nun geklärt, "dass man eben trotzdem zum Einkaufen auch über die 15 Kilometer natürlich hinaus fahren kann", sagte er nach einer Kabinettssitzung in München. Auch Gottesdienste gelten als triftiger Grund, den 15-Kilometer-Radius zu verlassen.

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Der 15-Kilometer-Radius und wie München davon betroffen wäre.
Der 15-Kilometer-Radius und wie München davon betroffen wäre. © anf
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Inzidenz in München derzeit unter 200

Derzeit müssen sich die Münchner jedoch noch keine Gedanken um Bewegungseinschränkungen machen: Die Inzidenz in der bayerischen Landeshauptstadt beträgt dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge aktuell 114,1 (Stand: 18.01., 0 Uhr).


Anmerkung der Redaktion: In der aktuellen Version des Artikels wurde präzisiert, dass es sich beim "Wohnort" nicht um die genaue Wohnanschrift handelt.

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66 Kommentare
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  • Bürger Europas am 25.01.2021 17:03 Uhr / Bewertung:

    Die Regelung ist ein Affront für Städte. Denn in den Städten wird man das nicht kontrollieren können. Aber auf dem Land kann der Landrat tun und lassen. Kein Wunder, dass die CSU-Landesregierung (nein, LAND-Regierung) Regelungen schafft, die nicht für die alle Bürger sind.
    Ohnehin interessant, wollte Söder nicht Grenzschließungen vermeiden. Und nun dürfen Menschen aus England nahezu unkontrolliert hier her fliegen (in den Flughäfen wird nicht wirklich kontrolliert und wer hält sich freiwillig an Corona-Quarantäne, wenn nicht behördlich erfasst ???).

  • am 12.01.2021 12:10 Uhr / Bewertung:

    Leid, seids Irr olle bleed? Ma Audo kennt doch den Weg zum Hofer nach Kufstein blind. Und a Deilsames? Des kenna doch die Baiern gar nid. Wer will einem Österreicher die Freie Fahrt verwehren? A Bieffke? Da lach ich aba drieber! Die solln bleibn, wos san, mit ihrem Seeder und Oberseeder!

  • UndNoOaner am 07.01.2021 12:50 Uhr / Bewertung:

    REWE Miesbach ich komme zum Einkaufen nur noch zu Dir! Denn zum Einkaufen, darf ich ja den 15km-Radius verlassen.

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