Froschbande von Meiling: Anklägerin fordert acht Mal lebenslang

Sie schlugen brutal auf ihre Opfer ein und sperrten den schwerverletzten Rentner mit seiner Ehefrau in eine Abstellkammer. Die Staatsanwältin Karin Jung ist überzeugt: Alle acht Mitglieder der "Froschbande" sind Raubmörder.
John Schneider |
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Spurensuche am Tatort: Das Haus in Meiling war im September 2015 Schauplatz eines brutalen Überfalls. Ein Mensch starb.
job Spurensuche am Tatort: Das Haus in Meiling war im September 2015 Schauplatz eines brutalen Überfalls. Ein Mensch starb.

Sie schlugen brutal auf ihre Opfer ein und sperrten einen Sterbenden mit seiner Ehefrau in eine Abstellkammer. Die Staatsanwältin Karin Jung ist überzeugt: Alle acht Mitglieder der "Froschbande" sind Raubmörder.

München - Staatsanwältin Karin Jung lässt keine Zweifel aufkommen: Im Prozess um den Überfall der "Froschbande" auf ein Haus in Meiling am Starnberger See plädiert die Anklägerin am Montag acht Mal auf Mord, acht Mal auf versuchten Mord und acht Mal auf besonders schweren Raub.

Das würde bedeuten, dass die acht Männer auf der Anklagebank im Stadelheimer Gerichtssaal lebenslange Haft erwartet. Auch die beiden Fahrer, die das Haus gar nicht betraten, seien aufgrund der Bandenabsprache als Mörder zu bestrafen. Auch diese beiden hätten wie ihre Komplizen nach der Tat keinerlei Anstalten gemacht, den Opfern zu helfen. Das Leben von Markus K. wäre aber noch Stunden nach dem Überfall zu retten gewesen.

"Sie haben alles zertrümmert" - Opfer hatte 47 Verletzungen

Damit nicht genug, sieht die Staatsanwältin bei allen acht Angeklagten eine strafverlängernde besondere Schwere der Schuld. Die Opfer waren in der Nacht auf den 5. September 2015 in ihrem Haus bei Seefeld brutal zusammengeschlagen worden, zum Teil nutzten die Täter Zaunlatten und eine Eisenstange, die sie auf dem Anwesen gefunden hatten.

Bei der heute 70-Jährigen wurden 47 Verletzungen festgestellt, bei ihrem Mann waren es noch ein paar mehr. Jung: "Sie haben alles zertrümmert, ihm sogar ins Gesicht getreten." Die Täter handelten für Jung aus Habgier, heimtückisch, grausam und um eine andere Straftat zu ermöglichen. Damit hätten sie gleich vier Mordmerkmale erfüllt.

Gleichgültige Mienen vor Gericht

Der 72-jährige Markus K. starb in der nur 0,82 Quadratmeter großen Abstellkammer, in die das Paar von den Räubern gesperrt wurde. Irmgard K. ist bis heute psychisch und physisch von der Horror-Nacht gezeichnet, gab aber im Laufe des Prozesses tapfer Auskunft über den Überfall. Jung kritisierte auch das Verhalten der Angeklagten im Prozess. Eigene Tatbeiträge wurden kleingeredet, den Prozess hätten sie mit gleichgültigen Mienen verfolgt.

Verteidiger Peter Pospisil hielt der Staatsanwältin entgegen, dass sein Mandant Mihai C. nicht zugeschlagen habe. Die Taten seiner Komplizen könnten ihm nicht zugerechnet werden. Dass er im Prozess gleichgültig wirkte, läge daran, dass er seine Gefühle nicht so zeigen könne. Die anderen Verteidiger werden bei der Fortsetzung des Prozesses am 10. Dezember gehört.

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