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Hitlergruß im Biergarten gezeigt: Ex-Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Der nächste Prozess im Umfeld des großen Polizeiskandals: Es geht unter anderem um Drogen und rassistisch motivierte Straftaten.
John Schneider
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Der angeklagte Ex-Polizist (l.) und sein Anwalt Jochen Uher stehen vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal.
Der angeklagte Ex-Polizist (l.) und sein Anwalt Jochen Uher stehen vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. © dpa/Sven Hoppe

München - Immerhin: Seinen Job als Polizeibeamter hat Franz K. (32, Name geändert) von sich aus gekündigt. Dass er dem Image der Polizei mit seinem Verhalten großen Schaden zugefügt hat, weiß der 32-Jährige.

In seinem letzten Wort im Prozess am Mittwoch entschuldigt er sich bei seinen ehemaligen Kollegen: "Für das Bild, das ich von dem Beruf nun in die Öffentlichkeit getragen habe."

Das wird ihm vorgeworfen: Franz K. hat in den Jahren von 2017 bis 2019 laut Anklage nicht nur Marihuana und Kokain erworben und besessen, sondern auch bei zwei Gelegenheiten rassistisch motivierte Straftaten begangen.

München: Schwere Vorwürfe gegen ehemaligen Beamten

In einem Fall aus dem Jahre 2018 zeigte er in einem Moosburger Biergarten den Hitlergruß. Der Biergarten soll allerdings zu diesem Zeitpunkt menschenleer gewesen sein.

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In einem anderen Fall aus dem Jahr 2017 fotografierte er einen dunkelhäutigen Häftling, der in einer Arrestzelle nur mit einer Unterhose bekleidet und gefesselt am Boden lag, versandte das Foto an seinen Spezl und Kollegen und kommentierte dies später zu allem Überfluss noch mit einem rassistischen Kommentar. Dennoch erklärt sein Anwalt Jochen Uher, dass sein Mandant darauf bestehe, kein Rassist zu sein.

"Gerade als Polizist hat man hier die erhöhten Pflichten"

Amtsrichter Wilfried Dudek mahnt aber die besondere Verantwortung von Amtsträgern an: "Gerade als Polizist hat man hier die erhöhten Pflichten, nämlich die Verhinderung, dass rassistische Gesinnungen in der Bundesrepublik wieder aufflammen können."

Mit Unwissenheit in Sachen Hitlergruß könne sich Franz K. jedenfalls nicht herausreden, finden die Ermittler. "Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen einer derartigen Grußform, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist – wie Ihnen als Polizeibeamter auch bewusst war – in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden", heißt es im Strafbefehl.

Ex-Polizist auch in Münchner Drogenskandal verwickelt

Das Verfahren gegen den 32-Jährigen ist nur eines von vielen, die im Zuge der Ermittlungen der Soko "Nightlife" - ein Drogendealer hatte als Kronzeuge ausgepackt und seine Kunden bei der Polizei verpfiffen - ans Tageslicht gekommen sind.

Unter anderem wurde ein Polizist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Weitere fünf Verfahren sollen derzeit noch nach AZ-Informationen am Amtsgericht verhandelt werden. Termine stünden aber noch nicht fest.

LKA ermittelte vergangenes Jahr in 1.500 Fällen gegen Polizisten

Für den weitgehend geständigen Franz K. geht der Prozess glimpflich aus. Hätte er laut Strafbefehl noch 350 Tagessätze à 75 Euro (26.250 Euro) zahlen müssen, wurde diese Geldstrafe von Richter Dudek auf 280 Tagessätze zu je 15 Euro (4.200 Euro) herabgesetzt Zugunsten von Franz K. spreche unter anderem, dass er sich reuig gezeigt habe und selber die beruflichen Konsequenzen gezogen habe, so der Richter.

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten sind kein Einzelfall. Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) ermittelte im vergangenen Jahr in zwölf Fällen wegen des Verdachts der Volksverhetzung oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen Polizisten.

Im laufenden Jahr werden nach Angaben einer LKA-Sprecherin "derzeit in einem niedrigen einstelligen Bereich" Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung geführt. Insgesamt ermittelte das bayerische LKA im vergangenen Jahr in 1.500 Fällen wegen verschiedenster Straftaten gegen Polizisten.

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  • Dugi am 22.04.2022 21:45 Uhr / Bewertung:

    "Insgesamt ermittelte das bayerische LKA im vergangenen Jahr in 1.500 Fällen wegen verschiedenster Straftaten gegen Polizisten."
    Sind ja bloß Einzelfälle.......

  • SL am 21.04.2022 11:02 Uhr / Bewertung:

    Wenigstens hat er selbst gekündigt und hat damit dem Steuerzahlen jahrelange Suspendierung und Gehalt erspart. Zum Vergleich: Ein BMW-Mitarbeiter zeigte in der Mittagspause den Hitlergruß. Noch am selben Nachmittag konnte sich dieser sich diese seine Entlassungspapiere abholen, fristlos gefeuert.

  • Wendeltreppe am 21.04.2022 12:55 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von SL

    Wenn wir Sie nicht hätten....

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