Münchner Einbrecher sitzt nach fünf Tagen wieder ein

Der 33-Jährige wird erwischt, als er bei einem Schrotthändler Autoteile klaut.
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Der 33-jährige Mann landete vor dem Ermittlungsrichter, der dann Haftbefehl erließ. (Symbolbild)
Der 33-jährige Mann landete vor dem Ermittlungsrichter, der dann Haftbefehl erließ. (Symbolbild) © imago images/blickwinkel

München - Wegen Diebstahls war der 33-Jährige aus München zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Am Mittwoch vergangener Woche wurde er aus der Haft entlassen. Seit Ostersonntag sitzt der Münchner wieder im Gefängnis.

Zivilstreife erwischt die beiden Verdächtigen

Zusammen mit einem Komplizen (38) stieg der Schlosser bei einem Autoverwerter in Kirchtrudering ein. Als das Duo das Rolltor an der Halle hochschob, löste es unbeabsichtigt den stillen Alarm aus. Eine Sicherheitsfirma rief die Polizei.

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Eine Zivilstreife erwischte die beiden Verdächtigen am Stahlgruberring. Die beiden Einbrecher hatten neben Werkzeug auch noch einige Autoteile dabei.

Verdächtiges Duo hat jede Menge polizeiliche Einträge

Der 33-Jährige wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Auch gegen den 38-Jährigen erging Haftbefehl, er wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die zwei Münchner haben jede Menge polizeiliche Einträge. Bei dem 38-Jährigen sind es inzwischen fast 100, etwa wegen Drogen und Diebstahl.

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  • Higgibaby am 20.04.2022 20:32 Uhr / Bewertung:

    na super, bei 100 Einträgen außer Vollzug gesetzt. Tolle Justiz!

  • Hanswurst am 20.04.2022 22:50 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Higgibaby

    "Tolle Justiz!" find ich auch. Untersuchungshaft gibts bei Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr. Oder bei fehlendem Wohnsitz. Ist das nicht gegeben bleiben sie bis zur Verhandlung frei.

  • koeju am 21.04.2022 10:34 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hanswurst

    Super, dann können die ja bis zur Verhandlung munter weiter klauen, kommt ja nicht mehr darauf an.

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