Haftstrafe für Münchner Polizisten in Drogenskandal-Prozess

Am Freitag ist das Urteil gegen einen 28-Jährigen gefallen. Er gab beim Prozessauftakt zu, Kokain gekauft und konsumiert sowie an Kollegen weitergegeben zu haben.
AZ/dpa |
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Der angeklagte Polizist beim Prozessauftakt. Er soll in den Drogenskandal im Münchner Polizeipräsidium verwickelt sein.
Der angeklagte Polizist beim Prozessauftakt. Er soll in den Drogenskandal im Münchner Polizeipräsidium verwickelt sein. © Felix Hörhager/dpa

München - München - In einem Prozess um den Drogenskandal bei der Münchner Polizei ist ein 28-jähriger Beamter zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht München kam am Freitag zu der Überzeugung, dass der Polizist zwischen 2016 und 2017 in mehr als 50 Fällen Drogen erworben und mehrmals an Kollegen weiterverkauft hatte. Zudem hatte er seinen Dealer vor Ermittlungen des Rauschgiftdezernats gewarnt und sich so des Verrats von Dienstgeheimnissen schuldig gemacht.

Münchner Koks-Skandal: 69 Fälle von Drogenkauf vorgeworfen

Beim Prozessauftakt Anfang Februar hatte der vom Dienst suspendierte Angeklagte die Taten unter Tränen gestanden. Beim Weiterverkauf des Kokains habe er jedoch keinen Gewinn eingestrichen. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich, dass er "ungehemmt und rotzfrech" mit Rauschgift umgegangen sei.

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Die Anklage hatte dem 28-Jährigen 69 Fälle von Drogenkauf vorgeworfen und eine Strafe von drei Jahren Haft gefordert. Der Rechtsstaat müsse wegen der besonderen Stellung der Polizei "seine Zähne zeigen", sagte Staatsanwalt Jakob Schmidkonz. Die Verteidigung plädierte auf eine niedrigere Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Nach ihrer Darstellung wurden dem Mann weitaus weniger Drogenkäufe bewiesen als ihm vorgeworfen worden waren.

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18 Kommentare
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  • Kadoffesalod am 28.02.2022 12:51 Uhr / Bewertung:

    Polizisten werden nicht wie Zivilisten nur einmal, sondern doppelt bzw. mehrfach bestraft.

    Zum regulären Strafverfahren, bei welchem sie (zu recht) härter bestraft werden als Normalbürger, kommt das Disziplinarverfahren. Es bleibt dann auch nicht beim Verlust des Arbeitsplatzes. Der Beamtenstatus entzogen und es gibt keine Möglichkeit mehr, jemals wieder als Beamter oder an maßgeblicher Stelle im öffentlichen Dienst tätig zu sein.

    Diese Mehrfachbestrafung hat einerseits ihre Berechtigung, andererseits ist sie schon sehr hart und führt im Nebeneffekt auch dazu, dass manche Polizeibeamte zögern, gegen Kollegen auszusagen.

    Wenn man bedenkt, was der hier verurteilte Polizist für Anstrengungen unternommen hat um Polizist zu werden (für Bewerber mit Migrationshintergrund ist manches besonders schwierig), erkennt man, was der Verlust für ihn bedeutet. Umso unverständlicher ist es, dass er mit seinem Fehlverhalten alles aufs Spiel gesetzt hat.

  • thonat am 25.02.2022 21:39 Uhr / Bewertung:

    Für den Autor des Artikels als Hinweis, bitte im Duden bei Polizist unter Akkusativ nachschauen. Stichwort: für wen oder was?
    https://www.duden.de/deklination/substantive/Polizist

  • katzenfliege am 25.02.2022 12:56 Uhr / Bewertung:

    "Unter Tränen" werden sie den Beamten bei vollen Bezügen suspendieren bis zur Pension.

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