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Koks-Skandal in München: Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Der 1994 geborene Mann ist wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungs- und Dopingmitteln verurteilt worden. Er muss 13.200 Euro Geldstrafe zahlen. Vom Vorwurf des Verwahrungsbruchs sprach ihn das Gericht frei.
John Schneider
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Gegen den Angeklagten, hier beim Prozessauftakt mit seinem Anwalt Stephan Tschaidse, ist das Urteil gefallen.
Gegen den Angeklagten, hier beim Prozessauftakt mit seinem Anwalt Stephan Tschaidse, ist das Urteil gefallen. © Sigi Müller

München - Trotz Maske – die Riesen-Erleichterung ist dem 27-Jährigen auf der Anklagebank deutlich anzusehen. Die Amtsrichterin hat Adul G. (Name geändert) gerade vom schwersten Vorwurf – er soll laut Anklage als Polizist Marihuana für sich abgezweigt haben – freigesprochen. Ein Chat, der das nahelegte, reicht der Richterin nicht als Beweis.

Adul G. wird lediglich wegen des Erwerbs und Besitzes von Drogen- und Dopingmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt. Die fällt mit 240 mal 55 Euro, also 13.200 Euro, allerdings recht hoch aus.

München: Angeklagter mit Teilgeständnis

Zugunsten des Angeklagten sieht die Richterin, dass es bei dem inzwischen suspendierten Beamten immer nur um kleine Mengen ging. So wie bei dem Vorfall in einer Tiefgarage als er einem Dealer – dem Kronzeugen im Drogenskandal – Starthilfe fürs Auto gegeben hatte und von diesem Kokain als Dankeschön erhielt.

Gegen ihn spricht für die Richterin unter anderem, dass er bei der Abgabe von Dopingmitteln seine Polizeiinspektion quasi als stillen Briefkasten benutzte. Nicht strafbar, aber als "verantwortungslos" bezeichnet die Richterin den Umstand, dass der Angeklagte offenbar teilweise unter dem Einfluss von Drogen seinen Dienst antrat. Aber dafür sei sie nicht zuständig.

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Adul G. hat sich inzwischen von den Drogen abgewandt. Und von der Polizei. Er will nicht mehr zurück, fühlt sich ungerecht behandelt, erklärt er im Prozess.

Der 27-Jährige nimmt das Urteil sofort an und da auch Staatsanwalt Jakob Schmidkonz keine Rechtsmittel einlegen will, wird das Urteil noch gestern rechtskräftig.

Prozess gegen zweiten Polizisten in München läuft noch

Die juristische Aufarbeitung des Skandals geht derweil weiter. Am Freitag wird das nächste Urteil erwartet, der nächste Prozess startet im März.

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48 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Rosinerl am 23.02.2022 05:03 Uhr / Bewertung:

    Das ist doch ein erstaunlich mildes Urteil. Da wird der Beamte doch sehr mit Samthandschuhen angefasst. Es handelt sich hier immerhin nicht um einen Verwaltungsbeamten, sondern um einen Hüter von Recht und Ordnung. Da sollten die Maßstäbe doch deutlich enger gesetzt werden, als bei einem reinen Verwaltungsbeamten. Ob ein normaler Bürger auch so glimpflich davongekommen wäre, wage ich zu bezweifeln.

  • Chris_1860 am 23.02.2022 22:27 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Rosinerl

    Wenn man den exakten Inhalt der polizeilichen Ermittlungsakte nicht genau kennt und dem Prozess nicht beigewohnt hat, sollte man sich als Laie mit juristischen Wertungen tunlichst zurückhalten.

  • katzenfliege am 22.02.2022 16:04 Uhr / Bewertung:

    Gut, dass im Artikel nichts davon steht, dass er aus dem Beamtendienst ausgeschlossen wird oder womöglich seine Pension verliert.

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