Gebührenschock und "Wechsel-Wirrwarr" bei der Stadtsparkasse München ist jetzt auch wieder Thema im Rathaus
München - Für die Kunden der Stadtsparkasse stand in den vergangenen Wochen eine Entscheidung an: Bis zum 30. September mussten sie sich festlegen, ob sie ihr Konto auf eines der vier neuen Modelle umstellen. Im Sommer hatte die Ankündigung noch für großen Unmut gesorgt: Ursprünglich sollte im günstigsten Konto jede noch so kleine Kartenzahlung und jeder Buchungsposten extra kosten.
Nach tagelanger Kritik ruderte die Sparkasse zurück, Kartenzahlungen unter zehn Euro sollen nun immer kostenlos bleiben. Und auch wenn es für einzelne Kunden günstiger wird, viele zahlen in Zukunft mehr. Dennoch: Wie die Stadtsparkasse auf AZ-Anfrage mitteilt, haben sich bereits mehr als 60 Prozent der Privatkundinnen und -kunden für eines der Modelle entschieden.
Was passiert, wenn man sein Konto bei der Stadtsparkasse München nicht umstellt?
Die restlichen knapp 40 Prozent fragen sich nun vielleicht, was passiert, wenn man einfach nicht auf die Aufforderungen der Sparkasse reagiert. Kann man der Umstellung so entgehen? Das legt jedenfalls der Bericht eines Sparkassenkunden nahe, der sich bei der AZ gemeldet hat. Bei der Anmeldung im Online-Banking, so schildert er es, sei jedes Mal die Meldung erschienen, man solle sein Konto bis zum 30. September umstellen.
"Man hat das Gefühl bekommen: Wenn man das nicht macht, dann macht man etwas falsch." Der Kunde entschied sich schließlich dazu, bei der Hotline der Stadtsparkasse anzurufen und sein Konto zu wechseln. Einen großen Preisunterschied habe es in seinem Fall nicht gegeben, sagt er. Und dennoch: Zum Ende des Gesprächs fragte er die Beraterin am Telefon aus Interesse, was denn passiert wäre, wenn er nicht auf das neue Modell umgestellt hätte. "Die überraschende Antwort: gar nichts."
Die Stadtsparkasse München äußert sich lediglich mit einem knappen Statement
Nach Aussage der Beraterin wäre der Kunde einfach in seinem alten Kontomodell geblieben. Die Frau habe ihm zudem geantwortet, die Sparkasse hätte rechtlich keine Handhabe, Kunden rauszuwerfen, die der Umstimmung nicht zustimmten. Das Fazit des Kunden: "Man ist der Verlierer, wenn man umstellt."
Die Stadtsparkasse bestätigt auf AZ-Anfrage zwar nicht, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn man auf die Aufforderung zur Kontoumstellung nicht reagiert – bestreitet es aber auch nicht. "Unser Ziel ist es, für jeden Kunden das passende Girokontomodell zu finden – dafür werden unsere Beraterinnen und Berater mit ihren Kundinnen und Kunden ins Gespräch gehen", heißt es lediglich in einem kurzen Statement. Die Berater würden berichten, dass die Kunden sich über die Details der Modelle informieren und sich dann für ein Konto entscheiden würden.
Ihren Kunden kündigen kann die Stadtsparkasse München nicht so einfach
Und wenn man auch nach der Beratung noch kein passendes Modell findet? "Sie sind selbstverständlich nicht gezwungen, einer Erhöhung von Kosten einfach zuzustimmen", erläutert die Sparkasse auf ihrer Internetseite. "Sollten Sie den Kontogebühren jedoch nicht zustimmen, haben die Sparkassen das Recht, das Girokonto zu kündigen." Doch so einfach scheint es nicht zu sein, wie die Sparkasse selbst einräumt: Anders als bei anderen Kreditinstituten sei eine Kontokündigung bei Sparkassen nur in einem engen Rahmen möglich, heißt es auf der Internetseite.
Dort kann man lesen: "Gründe dafür können die Vorbereitung einer Straftat sein oder wenn die Kontoführung nicht zumutbar ist – also die Kundin oder der Kunde beispielsweise in einer Filiale randaliert. Ebenfalls gekündigt werden kann die Kontoführung für Organisationen oder Vereine, wenn sie nachweislich als verfassungsfeindlich eingestuft wurden."
ÖDP fordert Aufklärung: "Eine Kommunikationspanne jagt die nächste"
Die ÖDP reagiert nun und fordert den Oberbürgermeister auf, Licht ins "Wechsel-Wirrwarr" zu bringen. Die Anfrage reicht die ÖDP diesen Donnerstag ein. Darin will sie wissen, was die Konsequenzen sind, wenn Kunden ihr altes Kontomodell behalten.
Auch wann die Kunden sich endgültig entscheiden müssen, will die ÖDP erfahren. "Eine Kommunikationspanne jagt bei der Stadtsparkasse die nächste", findet ÖDP-Chef Tobias Ruff. "Wir fordern den Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzenden auf, die Sparkasse zu erinnern, dass ihr Slogan 'die Bank unserer Stadt' mehr als ein Marketing-Gag sein sollte."
Die Verbraucherzentrale Bayern spricht von einer vagen Rechtslage
Auch die Verbraucherzentrale Bayern, die die Stadtsparkasse für ihre ursprünglichen Pläne zur Umstellung auf die neuen Kontomodelle scharf kritisiert hatte, verweist auf die etwas vage Rechtslage. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfte die Sparkasse dem Kunden seinen Girokontovertrag kündigen, wenn ein sachgerechter Grund vorliegt, antwortet ein Pressesprecher der Verbraucherzentrale auf AZ-Anfrage.
"Ein sachgerechter Grund würde wohl vorliegen, wenn die Sparkasse nur noch die neuen Kontomodelle anbietet und die alten gar nicht mehr verwenden will. Wenn dann ein Kunde auf das bisherige Kontomodell besteht, kann ihm die Sparkasse dieses nicht anbieten und hätte wohl einen sachgerechten Grund für die Kündigung." Solange die Sparkasse die alten Kontomodelle bei bestimmten Kunden noch weiterführe, so der Sprecher, "könnte man bezweifeln, ob ein sachgerechter Grund vorliegt."
- Themen:
- München
- Stadtsparkasse München