Grünes Licht fürs Kiffen: Das gilt seit dem 1. April in Sachen Cannabis in Bayern

Am 1. April ist das Cannabisgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Damit ist der Besitz und Konsum von Gras unter bestimmten Auflagen legal. Die Abendzeitung liefert einen Überblick über das neue Gesetz.
von  Maja Aralica
Das Cannabisgesetz erlaubt Volljährigen in Deutschland ab dem 1. April das Kiffen.
Das Cannabisgesetz erlaubt Volljährigen in Deutschland ab dem 1. April das Kiffen. © Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild

Seit Ostermontag heißt es Grünes Licht für Grünes in Deutschland – das Cannabisgesetz ist in Kraft getreten. Doch um genüsslich einen Joint rauchen zu dürfen, gibt es bestimmte Vorgaben. Die AZ erklärt, was erlaubt ist und was nicht. 

Cannabis-Besitz: Das ist zu beachten

Seit dem 1. April ist Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Das bedeutet, dass Erwachsene künftig  bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich tragen dürfen. Daheim sind bis zu 50 Gramm erlaubt, sowie der Besitz von maximal drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsener Person. Trägt eine Person bis zu 5 Gramm mehr Gras bei sich oder hat 10 Gramm mehr zu Hause, dann wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bei Besitz von größeren Mengen drohen Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Cannabis-Legalisierung seit dem 1. April: Wo bekomme ich nun Gras?

Wer Cannabis nicht selbst anbaut, kann Gras erstmal nur über nicht-gewinnorientierte Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs erwerben. Dabei dürfen maximal 50 Gramm Cannabis im Monat pro Mitglied zum Eigenkonsum abgeben werden. Auch innerhalb der Clubs gibt es Einschränkungen: Pro Club sind maximal 500 Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland erlaubt. Zwar darf Gras ab 18 Jahren legal konsumiert werden, jedoch dürfen Mitglieder unter 21 Jahren höchstens 30 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent pro Monat erwerben. In den Clubs selbst darf nicht konsumiert werden. 

Achtung: Hier gilt ein Konsumverbot für Cannabis

Auch wenn Cannabis-Konsum nun öffentlich erlaubt ist, gibt es so einiges zu beachten. In unmittelbarer Nähe von Minderjährigen und Orten, an denen sich Kinder aufhalten könnten, ist der öffentliche Gras-Konsum verboten. Dazu zählen Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugängliche Sportstätten. In einem Radius von 100 Metern gelten sogenannte "Schutzzonen". Außerdem ist der Konsum auch in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr untersagt. Um einen Überblick über die Abstandsregelungen zu bieten, hat ein Software-Entwickler aus Koblenz die "Bubatzkarte" für Deutschland programmiert. Die Karte zeigt in rot, in welchen Bereichen der Konsum verboten ist.

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Großveranstaltungen in München: Ein Joint zur Maß auf dem Oktoberfest?

Aktuell wird in München diskutiert, auf welchen Großveranstaltungen Kiffen künftig erlaubt sein soll. Laut der Bubatzkarte sind beispielsweise die Theresienwiese und Teile des Olympiaparks im "grünen Bereich", jedoch sorgt vor allem der Aspekt des Jugendschutzes bei Veranstaltungen wie der Wiesn aktuell für Diskussionen. Das Tollwood hat sich bereits gegen den Cannabis-Konsum auf dem Festival-Gelände ausgesprochen.

Cannabis im Straßenverkehr

Derzeit wird über einen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC beraten, um eine Regelung wie bei der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol festzulegen. Das heißt, das bisherige absolute Verbot, "unter Wirkung" bestimmter berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug zu führen, gilt weiterhin. Eine Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. In der Rechtsprechung hat sich hier der Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blut durchgesetzt. Ab diesem Wert drohen bis zu 3.000 Euro Geldbuße, bis zu drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ausgenommen ist Cannabis als Arzneimittel, das vom Arzt verschrieben wurde.

Kritik am Vorgehen kommt von der Union und Markus Söder

Zuletzt stand das Cannabis-Gesetz stark in der Kritik. Unionsmitglieder hatten den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier sogar dazu aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterschreiben. Auch Markus Söder hatte angekündigt, das Gesetz "extremst restriktiv" einsetzen zu wollen. Zudem hatten einige Kinder- und Jugendmediziner vom Gesetz abgeraten, da der Konsum besonders für junge Menschen riskant sei. Mehrere Innenminister und Vertreter der Polizei sehen besonders den hohen Kontrollaufwand als problematisch an.

Die Bundesregierung plant Aufklärungs- und Präventionskampagnen, um vor den gesundheitlichen Risiken zu warnen. In den vergangenen Tagen hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Finanzmittel dafür erhöht. 

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