Joint zur Maß: Was bedeutet die Cannabisfreigabe fürs Oktoberfest in München?
München - Kaum ist das Gesetz zur Teillegalisierung durch den Bundesrat in Berlin gegangen, stellen sich in München ganz typische Fragen: Wie ist das eigentlich auf dem Oktoberfest? Die Wiesn war schon immer ein rauschiges Fest. Und auch Menschen in Tracht und mit Joint sollen auf der Festwiese schon gesichtet worden sein. Aber eben nicht legal. Das neue Gesetz bringt nun vor allem eins: Unsicherheit.
Seit dem 1. April ist Kiffen für Erwachsene legal – mit vielen Einschränkungen. Bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum dürfen Über-18-Jährige mitführen. Sich einen Joint anzünden darf man aber nicht überall. Zum Beispiel zu Schulen, Spielplätzen und Sportstätten müssen 100 Meter Abstand eingehalten werden.

Cannabis-Legalisierung seit April: Was das für das Oktoberfest in München bedeutet
Rund um die Festwiese gibt es direkt an der Ecke Bavariaring und Stielerstraße eine Grundschule und rund um die Festwiese mehrere Spielplätze. Trotzdem würde die 100-Meter-Regel an den meisten Stellen auf der Theresienwiese kein Hindernis darstellen. Schaut man auf die "Bubatz-Karte", auf der Aktivisten die Sperrzonen für Cannabiskonsum in ganz Deutschland eingezeichnet haben, sieht man: Die Theresienwiese ist zwar mit roten Zonen umrandet, im Zentrum aber frei davon.
Also Joint einpacken und rauf auf die Wiesn? So einfach ist es dann doch nicht. Denn die Stadt selbst kann für ihr eigenes Fest durchaus noch abweichende Regelungen erlassen. Nur wie genau diese aussehen werden, das ist noch unklar.
Der Münchner Wiesnchef und Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) kann sich eine bekiffte Wiesn jedenfalls nicht wirklich gut vorstellen. "Die Wiesn soll ein familienfreundliches Volksfest für alle bleiben. Kiffen und Kinder, das passt für mich nicht zusammen", sagt er auf AZ-Nachfrage. Sein Wirtschaftsreferat prüfe jetzt erst mal, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf die Wiesn haben wird.
Kreisverwaltungsreferat München: Auswirkungen erst in Monaten erkennbar
Prinzipiell regelt die Stadt vieles, was man auf der Wiesn darf und was nicht. In der Oktoberfestverordnung kann man nachlesen, wann Kinderwagen auf das Gelände dürfen. Und: Dass Glasflaschen grundsätzlich nicht erlaubt und es auch verboten ist "außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten".
Zu Cannabiskonsum steht dort bislang noch nichts. Um das zu ändern, müsste der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats eine Entscheidung treffen. Das ist noch nicht passiert. Entsprechend zugeknöpft gibt man sich auch beim KVR, als die AZ nach den Kiffer-Regeln für das Oktoberfest fragt.
Man könne dazu leider noch keine Einschätzung abgeben, schreibt eine Sprecherin. "Die Auswirkungen des Gesetzes auf die von Ihnen angesprochenen Bereiche werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein und sich dann gegebenenfalls in entsprechenden Verordnungen niederschlagen."
Auch im Polizeipräsidium hält man sich beim Thema Cannabis auf dem Oktoberfest noch bedeckt. Der Grund: Noch sei das Gesetz vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben und auch noch nicht amtlich bekanntgegeben. Probleme sieht der eine oder andere bei der Polizei doch.
Beispielsweise sind auf der Wiesn auch Kinder unterwegs und in deren Gegenwart bleibt Cannabiskonsum aus Gründen des Jugendschutzes weiter verboten. Zudem gelte in den Zelten ein Rauchverbot. Und es gebe Spielplätze im Umfeld des Festgeländes sowie eine Schule.
Und die Wirte? Auf AZ-Anfrage äußert sich Wiesnwirtesprecher Peter Inselkammer. Die Entscheidung, den Konsum von Cannabis teilweise zu legalisieren, sei noch sehr frisch. "Wir sind im Kollegenkreis gerade dabei, uns eine Meinung zu bilden. Bei unserer nächsten Wirtesitzung Mitte April werden wir das Thema diskutieren." Man werde sich auch den Ablauf auf anderen Großveranstaltungen wie dem Tollwood genau ansehen.
Kritik kommt von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU)
Aus dem bayerischen Gesundheitsministerium kommen derweil kritische Stimmen: "Das Konsum-Cannabisgesetz sieht vor, dass der Konsum von Cannabis grundsätzlich in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten ist", sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) gegenüber der dpa.
"Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Örtlichkeit und ist damit auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Volksfesten maßgebend", führte die 38-Jährige aus. Sie hatte sich in der AZ bereits vor der Cannabis-Legalisierung gegen das Gesetz ausgesprochen. Zudem würden auf der Wiesn die Bestimmungen des Gesundheitsschutzgesetzes gelten: "Das Rauchen im Allgemeinen ist in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Festhallen nicht zulässig, unabhängig davon, ob sie vorübergehend oder dauerhaft betrieben werden."
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