Kettensägen-Prozess: Jens Lehman steht wieder vor Gericht

Der bizarre Kettensägen-Prozess um Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann geht in die nächste Runde. Ein Termin für das Berufungsverfahren steht bereits fest.
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Jens Lehmann stand bereits im Dezember 2023 vor Gericht.
Jens Lehmann stand bereits im Dezember 2023 vor Gericht. © imago images/Sven Simon

Im Herbst muss der 54-Jährige ehemalige Nationalkeeper erneut vor Gericht. "Bild" hatte dazu zuerst berichtet. Das Landgericht München II hat im Berufungsverfahren die erneute Verhandlung des Falls für kommenden September angesetzt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Prozess, für den vier Verhandlungstage angesetzt sind,  soll demnach am 27. September beginnen. Das Urteil könnte am 11. Oktober fallen.

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Hohe Geldstrafe für Jens Lehmann

Lehmann wurde im Dezember 2023 in erster Instanz vor dem Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro (210 Tagessätze à 2.000 Euro) verurteilt.

In dem Prozess ging es unter anderem um einen Nachbarschaftsstreit, der bizarre Ausmaße angenommen hatte. So soll Lehmann die Dachbalken in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge angesägt haben. Kurz zuvor war auch die Stromversorgung der Überwachungskamera gekappt worden - diese lief allerdings im Batteriebetrieb weiter und zeichnete Lehmann auf.

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Der Ex-Sportler hatte zugegeben, mit der Kettensäge die Garage betreten zu haben, mehr allerdings nicht. Laut Staatsanwalt wollte Lehmann seinem Nachbarn "schlicht und ergreifend eins auswischen". Zudem wurde dem früheren Nationaltorwart Beleidigungen zweier Polizisten und die Prellung einer Parkgebühr vorgeworfen.

Beide Parteien gingen in Berufung

Weder Lehmann noch die Staatsanwaltschaft waren mit dem Urteil zufrieden und legten jeweils Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und drei Monatsgehälter Lehmanns gefordert. Lehmanns Anwalt hatte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des Betrugs gefordert und hielt für die Polizisten-Beleidigung eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro für angemessen.

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