Verfahren gegen Tebartz-van Elst eingestellt

Das Strafverfahren gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen eines First-Class-Fluges nach Indien ist eingestellt worden. Er muss eine Geldauflage von 20.000 Euro zahlen.
Hamburg - Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist gegen eine Geldauflage von 20 000 Euro vorläufig eingestellt worden. Das teilte das Oberlandesgericht in Hamburg am Montag mit. Dieser Beschluss sei wohl mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingengangen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem First-Class-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" gemacht haben soll.
Schon im Oktober hatte das Amtsgericht angekündigt, das Verfahren gegen den Limburger Protz-Bischof einzustellen, sollte er bereit sein, eine entsprechend hohe Summe zu zahlen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft wollte dies jedoch zunächst prüfen. Offenbar liegen jetzt das Ergebnis und die Zusage des Bischofs vor, die geforderte Summe von 20.000 Euro zu zahlen.
Noch Anfang November hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg den Strafbefehl zugespitzt. Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Tebartz-van Elst steht seit Wochen in der Kritik, weil die Kosten seines vormals rund fünf Millionen Euro teuren Bischofssitz mittlerweile rund 31 Millionen verschlingen. Diese Kostenexplosion hatte in Deutschland unter Gläubigen und Klerikern Unverständnis und sogar Zorn hervorgerufen. Im Bistum Limburg, wo sonst nur rund zwei Katholiken pro Tag im Schnitt aus der Kriche austraten, verließen rund 50 Gläubige am Tag die Kirche.
Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, machte diesen Fall sogar zu einem Ausgangspunkt seines Gesprächs mit Papst Franziskus vor einigen Wochen in Rom. Er wollte damit wohl bewirken, dass der Papst sich dieser Sache annimmt. Denn nur der Papst kann einen Bischof versetzen oder ihn aus dem Amt nehmen - wenn nicht der Bischof selbst seinen Rücktritt anbietet. Dies jedoch hat Tebartz-van Elst nie erwogen.
Gerade dieses Prunk- und Protzgebaren von Franz-Peter Tebartz-van Elst ist nämlich nicht mit den Grundlegungen der Heiligen Schrift und mit dem asketischen und brüderlichen Ansatz von Papst Franziskus zu vereinbaren.
Jetzt nimmt Tebartz-van Elst auf Geheiß des Papstes derzeit eine zweimonatige Auszeit in der Benediktinerabtei Metten in Niederbayern. Er ließ jedoch über einen Vertrauten ausrichten, dass er gerne wieder nach Limburg zurückkehren würde. Dort sind inzwischen jedoch führende Köpfe der Diözese auf Distanz zu dem Bischof gegangen. Viel wird von dem Bericht einer Prüfungskommission der Deutschen Bischofskonferenz abhängen, die derzeit die Baukosten von mindestens 31 Millionen Euro untersucht. Wann das Ergebnis vorliegt, ist noch unklar.
.