Warum die Kaufingerstraße erst vor 50 Jahren wirklich autofrei wurde
Altstadt - Kurz vor den Sommerspielen 1972 wurde die Fußgängerzone eröffnet. So ist es im kollektiven Gedächtnis der Stadt verankert. Und das stimmt auch. Was aber viele nicht mehr wissen: So ganz autofrei war die Fußgängerzone da noch gar nicht - erst zwei Jahre später galt das ausnahmslos.
"Zuadraht is!", jubelte die AZ am 14. Juni 1974, vor genau 50 Jahren (und zu Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft). "Jetzt haben Münchens Fußgänger das Gebiet zwischen Stachus und Marienplatz 100-prozentig in ihrer Hand." Der einzige Durchlass für den Autoverkehr durch die Fußgängerzone zwischen Färbergraben und Augustinerstraße sei "ab sofort gesperrt".
Anfang der 70er hat München die größte Fußgängerzone überhaupt
Der AZ-Reporter hält das 1974 - aus heutiger Perspektive absolut nachvollziehbar - offensichtlich für eine sehr gute Nachricht. "Damit präsentiert sich jetzt Münchens gute Stube als nahtlose Bummel- und Einkaufsmeile", schreibt er.
Noch in den 60er Jahren hatten sich Einkaufslustige werktags zwischen Trambahnkolonnen und 75.000 Autos am Tag durchzwängen müssen. Dass Hans-Jochen Vogel den Mut hatte, den es damals für solche Konzepte brauchte und eine Fußgängerzone durchsetzte, galt zeitgenössisch als spektakulär.
Eine autofreie Zone dieser Größe suchte damals in der Bundesrepublik ihresgleichen.
Doch ganz autofrei war sie eben zunächst noch gar nicht. Den letzten Lückenschluss vor genau 50 Jahren erlebte Hans-Jochen Vogel schon gar nicht mehr als Oberbürgermeister, 1972 war er als Bauminister nach Bonn gewechselt. Wie groß die Fortschritte jener Jahre aber waren, erkennt man gerade im Rückblick - wenn man bedenkt, wie wenig in den fünf Jahrzehnten darauf geschehen ist.
Immerhin: Das Tal soll wohl auch noch Fußgängerzone werden. Und in Haidhausen soll nach langem Ringen eine Mini-Fußgängerzone entstehen. Zumindest ein bisschen. Nach einem Jahr will man sich entscheiden, ob zwischen Weißenburger und Pariser Platz nicht doch wieder Autos durchfahren dürfen.