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Die Westenriederstraße in München ist jetzt Fußgängerzone

Jetzt ging es in der Westenriederstraße in München ganz schnell. Die AZ erklärt die Lage zur neuen Fußgängerzone.
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Die Westenriederstraße ist nun eine Fußgängerzone.
Die Westenriederstraße ist nun eine Fußgängerzone. © Bernd Wackerbauer

Altstadt - Jetzt ist es so weit: Die Westenriederstraße wird dauerhaft zur Fußgängerzone. Laut Mobilitätsreferat werde so nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern vor allem auch die Sicherheit von Fußgängern in der Nähe des Viktualienmarktes erhöht, heißt es in einer Mitteilung.

Die zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und ihre grüne Stadtratskollegin Gudrun Lux haben sich am Montag auf "X" (ehemals Twitter erfreut gezeigt über die neue "FuZo": 

Anzeige für den Anbieter X über den Consent-Anbieter verweigert

Westenriederstraße in München wird Fußgängerzone: Was nun wann gilt

Doch es gibt Ausnahmen für den Lieferverkehr, Radler und Anwohner: An- und Ablieferverkehr ist für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen von Sonntag, 22.30 Uhr, bis Samstag, 12.45 Uhr sowie täglich von 22.30 Uhr bis 12.45 Uhr erlaubt; an Feiertagen darf vormittags nicht geliefert werden, sondern erst ab 22.30 Uhr.

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Der Lieferverkehr darf nur von der östlichen Seite (Westenriederstraße / Ecke Radlsteg) anfahren, das Einfahren in die Fußgängerzone von der Frauenstraße ist – auch während der Lieferzeiten – nicht erlaubt.

Radler dürfen weiterhin auf der abgesenkten Fahrbahn fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger haben immer Vorrang. Anwohner mit einem Stellplatz auf Privatgrund können für die Zufahrt eine Erlaubnis beim KVR beantragen. 

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19 Kommentare
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  • Newi83 am 09.09.2023 12:16 Uhr / Bewertung:

    Radler und Schrittgeschwindigkeit. Ich lach mich tot. Am besten gleich Kontrolle hinstellen und abkassieren.

  • Boettner-Salm am 09.09.2023 14:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Newi83

    Da haben Sie ausnahmsweise recht.

  • tutwaszursache am 09.09.2023 14:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Newi83

    Ich bin mir sehr sicher, dass der Durchschnitt der Radfahrer sich in freigegebenen Bereichen mit angeordneter "Schrittgeschwindigkeit" näher am Limit bewegt als der Durchschnitt der Autofahrer in verkehrsberuhigten Bereichen.

    Und ja, wenn ich in solchen Bereichen tatsächlich einmal fahre, dann mit Schrittgeschwindigkeit.

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