Keine Heizung: Vermieter zu Geldstrafe verurteilt

Kamin abgetragen: Plötzlich gingen weder Heizung, noch Dusche oder Herd. Der Ex-Hauseigentümer wurde vom Amtsgericht München wegen Nötigung der Mieter zu einer Geldstrafe verdonnert.
John Schneider |
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90 Tagessätze a 80 Euro, also 7.200 Euro, wurden Ex-Hauseigentümer Karl G. vom Amtsgericht München aufgebrummt.
V. Hartmann/dpa 90 Tagessätze a 80 Euro, also 7.200 Euro, wurden Ex-Hauseigentümer Karl G. vom Amtsgericht München aufgebrummt.

Kamin abgetragen: Plötzlich gingen weder Heizung, noch Dusche oder Herd. Der Ex-Hauseigentümer wurde vom Amtsgericht München wegen Nötigung der Mieter zu einer Geldstrafe verdonnert.

München - Nichts ging mehr für Hannah P. (74, Namen geändert). Im November 2013 funktionierten plötzlich weder die Dusche, noch Heizung oder Herd. Einem Nachbarn im Haus ging es genauso. Der Grund: In dem Mietshaus an der Augustenstraße hatte der neue Eigentümer Karl G. (60) die Kamine zwecks Sanierung abtragen lassen.

Kaminabtragung - eine böswillige Entmietungsaktion?

Die Mieter des Hauses witterten eine böswillige Entmietungsaktion. Die Mühlen der Justiz begannen zu mahlen. In diesem Fall extrem langsam. Erst gestern konnte der Fall vor dem Amtsgericht abgeschlossen werden.

In einem Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft zuvor die Verurteilung wegen Nötigung und Baugefährdung verlangt. Der 60-Jährige erhob Einspruch.

Strafmaß nicht akzeptiert - Kaminabtragung aus statischen Gründen

Den Schuldspruch akzeptiert der Angeklagte zwar, nicht aber das Strafmaß. Das erklärt, warum keine Zeugen geladen wurden. Auch der inzwischen in der Schweiz lebende Angeklagte blieb der Verhandlung fern. Er hatte seine Anwältin aber mit allen Vollmachten ausgestattet. Und die schildert vor Gericht, dass ihr Mandant mitnichten vorhatte, die Mieter rauszuekeln. Vielmehr hatten ihm Experten gesagt, dass der Kamin im Haus ein statisches Problem hätte. Der Eigentümer habe sich deswegen in einer Zwangslage befunden und handeln müssen.

Bereits vor fünf Jahren hatte sie gegenüber der AZ erklärt, dass man die Kamine nicht abgebaut habe, "um die beiden Mieter zu schädigen, sondern aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen".

7.200 Euro Strafe - Auch der Prozess hat Karl G. schwer mitgenommen

Die Bewohner des Hauses habe man durch einen Aushang im Flur gewarnt. Sie seien auch angeschrieben worden, sagt die Anwältin bei der Verhandlung gestern. Das hörte sich bei dem Nachbarn Hannah P. damals ganz anders an. Der 51-Jährige sagte seinerzeit, dass die Kamine "ohne Ankündigung" abgebaut wurden.

Die Sache habe Karl G. schwer mitgenommen, berichtet seine Anwältin. Finanziell und psychisch. Er sei auf der Straße erkannt und angefeindet worden und auch das Haus habe er schließlich verkaufen müssen. Weil sich die Wohnungen nur schwer weitervermieten ließen, berichtet sie.

Am Ende werden es 90 Tagessätze à 80 Euro, also 7.200 Euro, die Karl G. als Geldstrafe von der Amtsrichterin aufgebrummt werden.

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