München: Gehbehinderte Mieterin (78) wegen Eigenbedarf gekündigt

Ein neues Urteil bestätigt: Auch sozial schlecht gestellte Mieter sind in München nicht vor Räumung wegen Eigenbedarf geschützt.
AZ/job |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - Eigenbedarf bleibt ein scharfes Schwert von Eigentümern: Das hat erneut ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Im konkreten Fall muss eine 78 Jahre alte, gehbehinderte Frau die Zwei-Zimmer-Wohnung in Neuhausen räumen, die sie fast 30 Jahre lang bewohnt hatte.

Eigentümer ist ein 36-Jähriger, der die Wohnung von seinen Eltern übertragen bekommen hat. Zum Zeitpunkt der Räumungsklage lebte der Arzt in Augsburg, hatte aber vor, nach München zu wechseln. Deshalb wollte er in die Wohnung einziehen.

Wohnungswechsel für Mieterin finanziell nicht möglich

Man habe versucht, der Mieterin eine andere Wohnung im selben Haus zu vermitteln, so die Eltern des Klägers, worauf diese nicht reagiert habe. Die Mieterin trug vor Gericht vor, dass ein Wohnungswechsel für sie aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei. Das Gericht gab dem Vermieter Recht, die Mieterin musste die Wohnung räumen.

Lesen Sie auch: Modernisierungsumlage - schockierende Fälle aus München

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.