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Prozess um Münchner Polizeiskandal: Angeklagter Beamte zu Geldstrafe verurteilt

Geldstrafe für Drogen-Polizisten: Vom Vorwurf, das Foto eines Festgenommenen für private Zwecke gemacht zu haben, wird er aber freigesprochen.
John Schneider und Britta Schultejans |
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Der Angeklagte am Donnerstag im Gerichtssaal – er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte am Donnerstag im Gerichtssaal – er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. © Sven Hoppe/dpa

München - Wären Ermittler mit Fischern vergleichbar, dann könnte man den Prozess gegen Peter W. (33, Name geändert) als Beifang bezeichnen. Im Zuge ihrer Ermittlungen geriet auch der 33-jährige, inzwischen suspendierte Polizist der Altstadt-Inspektion ins Visier der Kollegen der Soko „Nightlife“, die den großen Münchner Polizeiskandal rund um einen Kokaindealer untersuchen.

Als sich die Beamten die Chats von Verdächtigen in diesem Komplex anschauten, stießen sie unter anderem auch auf Beiträge des Angeklagten, die ihn ebenfalls verdächtig machten. Seine Wohnung wurde durchsucht.

Mit Privathandy: Polizist fotografierte nackten, gefesselten Mann

Fündig wurde die Soko auf seinem Handy. Mit diesem hatte er das Foto eines nackten, auf dem Boden liegenden Festgenommenen gemacht, der zuvor randaliert und versucht hatte, sich zu strangulieren. Für die Ermittler eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft in einer zweiten Anklage Besitz von Betäubungsmitteln und Verwahrungsbruch vor.

Doch der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Weder habe er Marihuana besessen, noch die Fundstücke behalten wollen. Das Foto des Festgenommenen diente allein der dienstlichen Dokumentation und nicht zu privaten Zwecken. Auch wenn er es mit seinem privaten Handy aufgenommen hatte.

Ein Kollege bestätigt im Zeugenstand, dass es zwar datenschutzrechtlich problematisch, aber durchaus üblich sei, dass Polizisten Fotos mit ihren privaten Handys machen, um Einsätze zu protokollieren. Manchmal würden diese Bilder dann per Mail oder auch per Whatsapp verschickt. „Das habe ich jetzt besser nicht gehört“, sagt die Richterin.

Wegen "Nachlässigkeit": Verurteilung zu Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro

Zu den Fundstücken erklärt Peter W., er habe sie in seinem Waffenschrank aufbewahrt. Am nächsten Tag wollte er sie aber in die Asservatenkammer bringen und nicht etwa für sich behalten.
Die Richterin nimmt ihm das ab, spricht von einer „Nachlässigkeit“, die aber strafbar sei und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 70 mal 60 Euro, also 4.200 Euro – für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und Verwahrungsbruch. Vom schwersten Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen spricht sie Peter W. aber frei.

"Soko Nightlife": Ermittlungen gegen 37 Münchner Polizisten

Der Drogenskandal hatte das Polizeipräsidium München im Jahre 2020 erschüttert. Die Staatsanwaltschaft führte dabei 39 Ermittlungsverfahren gegen 37 Polizeibeamte und erhob acht Anklagen.

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Im Februar 2022 war erstmals ein Beamter, der mit Drogen gedealt hatte, zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Zuge der Drogenermittlungen waren auch andere Straftaten von Polizisten ans Licht gekommen. Beifang eben. Zwei weitere Anklagen sind inzwischen erhoben worden. Prozesstermine stehen hier aber noch nicht fest.

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9 Kommentare
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  • Dugi am 11.03.2023 10:57 Uhr / Bewertung:

    "Huch sagte die Richterin, das "habe ich nun besser nicht gehört"."

    Diese Justitia ist halt nicht blind sondern taub.

  • Der wahre tscharlie am 09.03.2023 18:47 Uhr / Bewertung:

    Wozu gibts eigentlich Diensthandys, wenn hier Fotos mit dem Privathandy gemacht werden?
    Dann darf ich doch mit meinem Privathandy, leider kein Diensthandy vorhanden, auch Einsätze protokollieren. Quasi zur Beweissicherung.
    Oder ist die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches " eine Einbahnstrasse.
    Ich hoffe doch, das der Beamte nach einem "klärenden Gespräch" mit seinen Vorgesetzten wieder Dienst tun darf. Ironie aus.

  • SL am 09.03.2023 16:23 Uhr / Bewertung:

    Gerechte und harte Strafe. Schließlich hat ihm die Drogen jemand in seinen Schrank gelegt. Und der Kollege sagte doch dass es üblich ist einen nackten und gefesselten Mann zu fotografieren und solche Fotos auch per Whats Up zu verschicken. Huch sagte die Richterin, das "habe ich nun besser nicht gehört".

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