Nächster IAA-Prozess: Angeklagte wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen
München - So richtig überrascht wirkt Michael Trammer (27) nicht. Soeben hat Amtsrichter Thomas Müller ihn und vier Mitangeklagte (22 bis 31 Jahre alt) wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. "Ich hatte so etwas erwartet", sagt der Freie Journalist mit Blick auf das Urteil im AZ-Gespräch.
"taz"-Journalist begleitet IAA-Protestler bei Hausbesetzung
Die fünf Angeklagten waren in der Nacht zum 10. September des vergangenen Jahres bei einer Protestaktion gegen die IAA in ein leerstehendes Haus in der Karlstraße eingedrungen und waren dort von der Polizei festgenommen worden. Das geben auch alle fünf unumwunden zu.

Trammer war für die Zeitung "taz" bei den Protesten gegen die IAA als Reporter im Einsatz. Er habe eine Abwägung vornehmen müssen. Was wiegt schwerer, das Interesse der Öffentlichkeit an Berichterstattung oder das Hausrecht des Eigentümers? Auch weil die Immobilie im Eigentum des Freistaats steht, habe er sich dann entschlossen, die Aktivisten zu begleiten.
Aktivisten und Journalist des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen
Ein 22-jähriger Aktivist spricht stellvertretend für alle von den Motiven der Aktion: "Die Aktion war ein legitimer Ausdruck des Protestes, unsere Welt brennt."
Warum das Haus in der Karlstraße ausgesucht wurde? Antwort: Es sei in der Nähe zu der IAA gewesen, stehe seit Jahren leer und diene daher nur der Spekulation. Sein Fazit: Aus Sicht der Aktivisten liegt kein strafwürdiges Verhalten vor.
Amtsrichter Müller zeigt in seiner Urteilsbegründung großes Verständnis für die Klima-Anliegen der Aktivisten, bezeichnet in Richtung Trammer auch die Pressefreiheit als herausragend wichtig. Dennoch spricht er das Quintett auf der Anklagebank schuldig des Hausfriedensbruchs. Denn bei allem Verständnis für die Motive der Aktivisten und des Journalisten, sie rechtfertigen keine Straftaten, so der Richter.
Mildes Urteil im IAA-Prozess
Immerhin fällt die Strafe milde aus. Trammer erhält ebenso wie drei weitere Angeklagte lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das bedeutet, dass sie nur dann eine Geldstrafe von jeweils 30 Tagessätzen zu zahlen haben, wenn sie binnen eines Jahres erneut straffällig werden. Ein fünfter Angeklagter hingegen erhält eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen, weil er bereits mit ähnlichen Aktionen in Erscheinung getreten war.
Wird Trammer in Berufung gehen? "Da werden wir jetzt darüber sprechen", erklären er und sein Anwalt Jasper Prigge. Und verabschieden sich von der versammelten Presse.
- Themen:
- Amtsgericht München
- München
- Polizei