Mieterverein München geht gegen Urteil über Flüchtlingsaufnahme vor

"Wir fürchten, dass noch mehr geflüchtete und traumatisierte Menschen das vorläufige Zuhause verlieren, das sie in Deutschland gefunden haben", sagte Vereinsvorsitzende Beatrix Zurek am Mittwoch.
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Blick auf das Amtsgericht in München.
Blick auf das Amtsgericht in München. © Matthias Balk/dpa/Archivbild

München - Der Mieterverein München will gegen ein Urteil in Berufung gehen, wonach Mieter die Zustimmung ihrer Vermieter haben müssen, um Flüchtlinge aufnehmen zu dürfen.

"Wir müssen höchstrichterlich klären lassen, dass humanitäre Hilfe natürlich ein sogenanntes berechtigtes Interesse für eine Untervermietung ist – denn wir fürchten, dass sonst noch mehr geflüchtete und traumatisierte Menschen das vorläufige Zuhause verlieren, das sie in Deutschland gefunden haben", sagte Vereinsvorsitzende Beatrix Zurek am Mittwoch.

Amtsgericht München: Mieter brauchen Zustimmung

Das Amtsgericht München hatte am Vortag entschieden, dass Mieter für die Untervermietung oder Wohnraumüberlassung an Geflüchtete die Zustimmung ihrer Vermieter benötigen.

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Geklagt hatte ein 45-Jähriger, der im März zunächst mit Zustimmung, grundsätzlich aber gegen den Willen seiner Vermieter im Dachgeschoss des von ihm gemieteten Hauses zwei Ukrainerinnen aufgenommen hatte.

Das Amtsgericht wies die Klage des vom Mietervereins unterstützten Mannes jedoch ab, da kein "berechtigtes Interesse" vorliege – in solchen Fällen müsste der Vermieter nämlich einer Untervermietung zustimmen.

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4 Kommentare
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  • Wickie712 am 22.12.2022 07:00 Uhr / Bewertung:

    §§ 540 ff. BGB sind nicht umsonst da. Einer Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
    Der Vermieter ist eigentümer der Immobilie und entscheidet, was damit geschehen darf. Der Mieter ist nur Besitzer und darf die Wohnung für seine Interessen nutzen, außer sie widersprechen gesetzlichen Regelungen.
    Hält sich der Mieter nicht an das Gesetz und die Klauseln im Mietvertrag, kann ihm die Kündigung der Wohnung drohen.
    Es sagt kein Vermieter etwas, wenn mal jemand kurzfristig zu Besuch ist, aber nicht auf Dauer oder länger.

    Die nächsten Instanzen werden es dann zeigen, wer Recht hat und bekommt. Kostet zum Glück Geld, nicht wie beim Sozialgericht, wo das Klageverfahren kostenlos ist.

    Herr Dr. Schönfärber beschreibt die Situation auch richtig.

  • eule75 am 21.12.2022 17:17 Uhr / Bewertung:

    Warum müssen die Flüchtlinge in München untergebracht werden? Wir platzen doch schon aus allen Nähten. Vor München nach München gibt es sicher auch gute Verkehrsverbindungen.

  • Dimpfe am 21.12.2022 16:56 Uhr / Bewertung:

    Ich halte es für richtig, dass ein Eigentümer zustimmen muss, wenn seine vermieteten Räume an Jemanden Anderes als seine Mieter weitervermietet werden. Das gilt bei AirB&B genauso wie wenn ein Mieter meint, eine Flüchtlingsunterkunft bereitzustellen.

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