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Urteil in München: Aufnahme von Geflüchteten braucht Zustimmung des Vermieters

In der Regel braucht ein Mieter die Erlaubnis seines Vermieters, wenn er Menschen in seinem Wohnraum aufnehmen oder diesen untervermieten will. Das gilt auch für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen, so das Amtsgericht München.
AZ/dpa |
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Blick auf das Amtsgericht in München.
Blick auf das Amtsgericht in München. © Matthias Balk/dpa/Archivbild

München - Nach einem Urteil des Amtsgerichts München brauchen Mieter für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Mietwohnungen und -häusern die Erlaubnis ihres Vermieters.

Geklagt hatte ein Mieter, der Mitte März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen hatte, die seitdem im Dachgeschoss des Hauses wohnen. Die Vermieter wollten das unterbinden.

Amtsgericht München weist Klage ab

Das Gericht wies die Klage (Aktenzeichen 40011C10539/22), die vom Mieterverein München unterstützt wurde, am Dienstag ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mieterverein teilte mit, das Urteil prüfen und voraussichtlich in Berufung gehen zu wollen. Man erhoffe sich eine bundesrechtliche Klärung.

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Grundsätzlich benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters, wenn sie einen Teil des gemieteten Wohnraums untervermieten oder unentgeltlich Dritten überlassen wollen. Unter bestimmten Umständen haben Mieter aber auch ein Recht auf diese Zustimmung – wenn sie nämlich ein "berechtigtes Interesse" geltend machen können. Nach Ansicht des Amtsgerichts zählt humanitäre Hilfe nicht dazu.

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2 Kommentare
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  • Karljörg am 20.12.2022 14:09 Uhr / Bewertung:

    Aufnehmen JA - Vermieten NEIN!

  • Dr. Schönfärber am 20.12.2022 13:58 Uhr / Bewertung:

    Gute Entscheidung!

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