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Kliniken wegen Corona am Limit: Keine aufschiebbaren Behandlungen mehr!

Die Situation in den Krankenhäusern wird immer dramatischer. Nun greift der Notfallplan der Regierung von Oberbayern: In den Kliniken wird es bis in den Januar hinein keine aufschiebbaren stationären Behandlungen mehr geben. Auch in anderen Regierungsbezirken ist das bereits der Fall.
Michael Schleicher |
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Viele Corona-Patienten müssen auf die Intensivstation – die Mehrzahl davon ist ungeimpft. (Symbolbild)
Viele Corona-Patienten müssen auf die Intensivstation – die Mehrzahl davon ist ungeimpft. (Symbolbild) © Fabian Strauch/dpa

München - Wie schlimm die Lage in den bayerischen Krankenhäusern ist, wurde bereits in den vergangenen Tagen klar. Fast überall im Freistaat ist die Kapazität an Intensivbetten komplett ausgeschöpft – am Mittwoch waren in München laut Divi-Intensivregister 436 von 455 Intensivbetten belegt, im Landkreis München ist nur noch ein Intensivbett frei. In ganz Oberbayern liegt die Auslastung der Intensivbetten aktuell bei 94 Prozent.

Die Regierung von Oberbayern zieht angesichts dieser Lage nun drastische Konsequenzen: Die Schwerpunktkrankenhäuser im Regierungsbezirk werden nach Stufe 3a des Notfallplans der Corona-Pandemie dazu verpflichtet, keine unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen mehr durchzuführen.

So werden beispielweise nun auch nicht sofort notwendige Operationen verschoben. Dies betreffe "Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß", teilt die Regierung von Oberbayern am Mittwoch mit.

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Ärzte entscheiden über medizinische Dringlichkeit

Die Kapazitäten in den Krankenhäusern sollen nun vorerst bis einschließlich 10. Januar 2022 für Notfall- und Corona-Patienten reserviert werden. Auch Patienten, deren planbare Behandlung nicht aufgeschoben werden kann, werden weiterhin im Krankenhaus behandelt. Als Notfall-Patienten werden Menschen bezeichnet, die beispielweise einen Schlaganfall oder Herzinfarkt erlitten haben. Auch zeitkritische Operationen (z.B. Herz- oder Tumor-OPs) sind von der Notfall-Anordnung natürlich nicht betroffen. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.

Weil mittlerweile immer mehr Corona-Patienten nicht nur auf den Intensivstationen, sondern auch auf den Normalstationen liegen, sei eine "sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse erforderlich", so die Regierung von Oberbayern.

"Mir ist bewusst, dass die nun notwendige Absage oder Verschiebung von Behandlungen für viele Patientinnen und Patienten eine Belastung darstellt. Die sich zuspitzende Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern lässt uns aber leider keine andere Wahl. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie ihre Familien bitte ich um Verständnis", wird Regierungspräsidentin Maria Els in einer Mitteilung zitiert.

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Einige Kliniken in Oberbayern hatten bereits in der vergangenen Woche damit begonnen, nicht sofort zwingend notwendige Behandlungen zu schieben. Unter anderem im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, der aktuell besonders stark betroffen ist. In den beiden Kliniken im Landkreis liegen aktuell 47 Corona-Patienten, elf von ihnen auf der Intensivstation. Im gesamten Landkreis gibt es aktuell nur noch zwei freie Intensivbetten.

In diesen Münchner Kliniken gilt der Notfall-Plan

In ganz Oberbayern sind 56 Krankenhäuser und Kliniken von der neuen Regelung betroffen, alleine in München sind es 19 – hier im Folgenden aufgelistet:

  • Klinik Augustinum München
  • Krankenhaus Barmherzige Brüder, München
  • München Klinik Bogenhausen
  • Artemed Klinikum München Süd
  • Deutsches Herzzentrum München
  • Klinikum Dritter Orden, München-Nymphenburg
  • Klinikum der LMU, München-Großhadern
  • München Klinik Harlaching
  • Internistisches Klinikum München-Süd
  • Krankenhaus Martha-Maria, München-Solln
  • Klinikum der LMU – München-Innenstadt
  • München Klinik Neuperlach
  • Krankenhaus Neuwittelsbach
  • HELIOS Klinikum München-West
  • HELIOS Klinikum München-Perlach
  • Klinikum rechts der Isar der TU München
  • Rotkreuzklinikum München, Betriebsstätte Nymphenburg
  • München Klinik Schwabing
  • ISAR Klinikum, München-Innenstadt

Niederbayern: Patienten müssen in andere Kliniken verlegt werden

Oberbayern ist nicht der einzige Regierungsbezirk des Freistaats, in dem nicht dringend nötige stationäre Behandlungen verschoben werden. Die Notfall-Regelung wird mittlerweile in fünf der sieben Regierungsbezirke angewandt! In Niederbayern, Schwaben sowie Mittel- und Oberfranken haben dies die örtlichen Krankenhauskoordinatoren übernommen. Ausgenommen sind bislang Unterfranken und die Oberpfalz, auch dort beobachten die Regierungen die Lage jedoch genau.

Im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn ist die Lage besonders dramatisch, die Inzidenz liegt hier aktuell bei 1.298.

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Bereits am vergangenen Freitag haben die Rottal-Inn Kliniken 23 Patienten (darunter vier Intensivpatienten) in nordbayerische Kliniken verlegt. Die Kliniken vor Ort seien mittlerweile an die Kapazitätsgrenzen gestoßen, weswegen die Verlegung erforderlich war.

Gesundheitsministerium: Keine landesweite Anordnung

Eine landesweite Anordnung gibt es laut Gesundheitsministerium in München nicht. "Es wurden die Entscheidungen - wie bereits während der zweiten und dritten pandemischen Welle - nicht landesweit geregelt, sondern ganz bewusst dezentral ausgestaltet", erklärte eine Ministeriumssprecherin. Damit könnten in Kenntnis der Situation "vor Ort passgenaue Entscheidungen" getroffen werden können, Krankenhäuser würden nicht unnötig in ihrer regulären Tätigkeit behindert.

In ganz Bayern hat sich die Zahl der Covid-Intensivpatienten seit Mitte August versiebzehnfacht – laut Intensivregister von weniger als 50 vor drei Monaten auf 842 am Mittwochnachmittag. Bayernweit sind mittlerweile 91,4 Prozent der Intensivbetten belegt. Mediziner rechnen mit einem weiteren Anstieg der Patientenzahlen in den nächsten Wochen. Insofern gilt es als Frage der Zeit, bis ähnliche Anweisungen auch in der Oberpfalz und Unterfranken folgen.

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33 Kommentare
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  • Lackl am 17.11.2021 21:19 Uhr / Bewertung:

    Erst wenn alle anderen Patienten gut versorgt sind, sollten Ungeimpfte in Behandlung kommen. Wer sich absichtlich seine Notlage selbst verschuldet sollte sich ganz hinten anstellen müssen. Wer mit seinem und den Leben anderer spielt sollte wissen, dass jene eben verspielen können.

  • 1Muenchner am 17.11.2021 22:47 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Lackl

    Auch wenn es keiner sagt, am Ende wird es vermutlich so laufen.

  • Pflegefachkraft am 18.11.2021 00:20 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Lackl

    Völlig entgegen der Ethik in der Medizin, Wenn jemand aufgrund von Sport einen Unfall hat? Was ist mit allen anderen Erkrankungen vor denen eine Impfung schützt? Ein Betrunkener der stürzt? Wer medizinische Hilfe braucht bekommt diese!!!

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