Klima-Kleber in München: KVR reagiert auf kritische Fragen
München - Immer wieder kleben sich Klimaaktivisten seit Ende Oktober auf Straßen in München fest: Zuletzt am Montag (5.12.) und Dienstag (6.12.). Am Donnerstag blockierten sie zudem eines der Rollfelder am Münchner Flughafen.
Der Protest am Montag am Stachus war von der Organisation "Letzte Generation" bereits seit Freitag vergangener Woche angekündigt, weshalb das Kreisverwaltungsreferat (KVR) prüfte, ob bei der Versammlung unabsehbare Gefahren oder Risiken bestehen, die zur Folge hätten, dass die Aktion untersagt werden müsste. Unter Auflagen konnten die Proteste dann stattfinden.
Klima-Proteste durften unter Auflagen stattfinden
Diese lauteten gemäß der Polizei: Die Aktivisten dürfen sich nicht auf die Straße kleben und etwa zehn Minuten lang die Fahrbahn besetzen. Danach könne der Protest auf dem Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen weitergehen. An die Auflagen hielten sich die Aktivisten nicht.
Dennoch stellte die Stadtratsfraktion der CSU/Freien Wähler am Mittwoch aufgrund der KVR-Entscheidung eine Anfrage an Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter: "Ist das Kreisverwaltungsreferat der Steigbügelhalter der Klima-Kleber?"
Klima-Kleber auf der Sonnenstraße: Auswirkungen für die Berufsfeuerwehr
Dabei solle gerade das KVR, dem die Branddirektion zugeordnet ist, wissen, "dass die Sonnenstraße eine der Hauptausrückstraßen der Hauptfeuerwache ist", so die Fraktion.
Anders als bei einer sich bewegenden Demo sei durch die Klimaaktivisten die Fahrbahn komplett blockiert, was zu Verzögerungen beim Ausrücken der Berufsfeuerwehr führe.
Die CSU/Freie Wähler-Fraktion will wissen:
- Wer hat die Versammlung wann beim KVR angezeigt?
- Wenn es keine Anzeige gibt, wieso hat das KVR ohne Anzeige einen Versammlungsbescheid erlassen?
- Wird das KVR auch künftig Versammlungsgenehmigung für Klima-Kleber erlassen, wenn es von deren Aktionen aus den Medien erfährt?
- Hat das KVR von sich aus einen Versammlungsbescheid erlassen, weil es die Zwecke der Versammlung politisch mitträgt?
- Hat das KVR diesen Versammlungsbescheid mit Auflagen, von denen es annehmen musste, sie werden ohnehin nicht eingehalten, deshalb erlassen, um von der Strafbarkeit zur Ordnungswidrigkeit des Fehlverhaltens zu gelangen? Wenn ja, wie ist dies mit der Neutralität der Versammlungsbehörde zu vereinbaren?
- Darf das Versammlungsbüro Zwecke einer Versammlung überhaupt werten, solange sie nicht unberechtigt sind im Sinne von Art. 1 Abs. 2 BayVersammlG?
- Wie oft hat das KVR in der Vergangenheit Versammlungsankündigungen, von denen es irgendwie erfahren hatte, von sich aus verbescheidet?
- Darf aufgrund dieses Präzedenzfalls die Anzeigepflicht gem. Art. 13 BayVersG zukünftig so verstanden werden, dass es für alle erlaubten Versammlungen, egal mit welchem Zweck, künftig ausreichend ist, dass das KVR irgendwie von einer Versammlung Kenntnis erlangt?
- Wie es ist zu begründen, dass Bürgerinnen und Bürger oft wochenlang auf Bescheide
warten und eine nicht angezeigte Versammlung auf Initiative des KVRs genehmigt wird? - Ist es zutreffend, dass die Polizei durch die Genehmigung gehindert wurde, die KlimaKleberei schnell aufzulösen?
- Wie bewertet das KVR die Sicherheitsvorkehrungen und die Risiken solcher Veranstaltungen?
- Wie bewertet der Oberbürgermeister den Umstand, dass zahlreiche Pendler und der Wirtschaftsverkehr damit stundenlang im Stau standen und wichtige Termine somit verpasst haben?
KVR wehrt sich in Stellungnahme gegen Kritik
Das KVR wehrt sich nun in einer Stellungnahme und teilt am Donnerstag mit: "Nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes werden Versammlungen nicht genehmigt oder erlaubt, sondern angezeigt. Die zuständige Behörde kann eine Versammlung beschränken, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung unmittelbar gefährdet wäre."
Das KVR habe in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München und auf Grundlage der von Polizei und Branddirektion erstellten Gefahrenprognose Auflagen erlassen. Dabei sei das Festkleben auf der Fahrbahn "explizit untersagt" worden, zudem sei der Protest auf den Grünstreifen verlegt worden.
"Es ist nicht so, wie manche Äußerungen suggerieren, dass eine Versammlung unter dem Schutz des Versammlungsgrundrechts erst dadurch begründet wird, dass sie durch die Versammlungsbehörde 'genehmigt' und dadurch 'legitimiert' würde", stellt das KVR klar. "Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sieht nicht vor, dass eine Behörde eine Versammlung genehmigen muss."
Dass sich die Aktivisten nicht an die Auflagen hielten, sei "bedauerlich, zumal den Aktivist*innen durch den Bescheid des KVR sowie das besonnene und versammlungsfreundliche Agieren der Münchner Polizei vor Ort hinreichend Raum für einen friedlichen Protest gewährt
wurde". Dies werde in Zukunft berücksichtigt, so das KVR.