Cybergrooming-Fall vor Gericht: Vertrauen erschlichen, um zu missbrauchen

"Cybergrooming": Das Landgericht München hat einen 51-jährigen Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
John Schneider
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Wegen Kindesmissbrauchs wurde ein 51-Jähriger zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. (Symbolbild)
Wegen Kindesmissbrauchs wurde ein 51-Jähriger zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. (Symbolbild) © Dominic Lipinski/PA Wire/dpa/Illustration

München - Dass der Angeklagte seinen Opfern eine Mitschuld gab, kam beim Vorsitzenden Richter Matthias Braumandl nicht gut an. Dieser Versuch einer "Neutralisation" seiner Tat sei, so Braumandl in seiner Urteilsbegründung, gescheitert.

Die 20. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten (51) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und einer Vielzahl anderer Delikte zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, teilte Laurent Lafleur, der Pressesprecher des Oberlandesgerichts, mit.

Richter Braumandl: Angeklagter ist "Blender"

Der Mann hatte über Online-Plattformen Kontakt zu Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren gesucht und sich dann teilweise auch mit den Mädchen getroffen. Er habe diverse Versprechungen vom Pferdekauf bis zur Führerscheinfinanzierung gemacht, um sich dann an den Mädchen zu vergehen. Zudem habe der Angeklagte zahlreiches kinderpornografisches Material besessen.

Braumandl hob hervor, dass der Angeklagte ein "Blender" sei, dessen "absolute Kernkompetenz" darin liege, Bedürfnisse von Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 zu erkennen und sich ihr Vertrauen zu erschleichen. Allen Fällen sei bei den Treffen die Ausübung extremer Dominanz eines Erwachsenen gegenüber den kindlichen und jugendlichen Opfern gemein. Das Verhalten des Angeklagten erfüllte die Definition von "Cybergrooming".

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Vertrauensmissbrauch wirkt straferschwerend 

Der Angeklagte war teilweise geständig. Das wurde ihm vom Gericht angerechnet. Zulasten des Angeklagten wertete die Kammer den langen Zeitraum, über den sich die Taten des Angeklagten verteilten.

Straferschwerend hat das Gericht auch gewertet, dass der Angeklagte das von den Kindern und Jugendlichen entgegengebrachte Vertrauen missbraucht habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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1 Kommentar
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  • Der wahre tscharlie am 03.04.2023 17:53 Uhr / Bewertung:

    Das ist aber schon a bissl wenig, in Anbetracht der Taten. Und es gibt nicht mal eine therapeutische Behandlung?

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