AZ-Umfrage: Sollte die Stadt E-Scooter aus München verbannen?

Die Pariser haben sich in einer Abstimmung gegen Leih-E-Scooter in der Stadt ausgesprochen. Münchens OB Dieter Reiter hofft, dass die Entscheidung aus Frankreich ein "Weckruf" für Nutzer und Anbieter sei. Die AZ-Umfrage: Sollte auch München die Elektroroller aus der Stadt verbannen?
ms |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
14  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Münchens OB Reiter bekommt täglich Beschwerden wegen E-Scootern. (Archivbild)
Münchens OB Reiter bekommt täglich Beschwerden wegen E-Scootern. (Archivbild) © Michael Schleicher

München - Es ist entschieden: Ab kommendem September soll es keine Leih-E-Scooter mehr in Paris geben – aktuell werden von ihnen immerhin noch 15.000 Stück angeboten. Die Bürger der Stadt haben sich bei einer Befragung für ein Verbot ausgesprochen.

89 Prozent der Teilnehmer waren gegen einen Verbleib der Elektroroller. Dass sich an dem Votum nur 7,46 Prozent der 1,3 Millionen Wahlberechtigten beteiligten, ist für die Entscheidung an sich kein Problem. Für Bürgermeisterin Anne Hidalgo sei der Ausgang der Bürgerbefragung bindend.

Münchens OB Reiter: Viele Beschwerden wegen E-Scootern

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) äußerte sich am Montag zum Ausgang des Entscheids. Ihn würden täglich mehrere Beschwerden zu den E-Scootern erreichen. Einer der häufigsten Gründe: Die Fahrzeuge würden kreuz und quer auf Rad- und Gehwegen liegen und so andere Verkehrsteilnehmer stören. Rund 13.000 Leih-Scooter von insgesamt vier Anbietern gibt es laut Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) aktuell in der Stadt.

"Insofern hoffe ich sehr, dass die Pariser Entscheidung ein echter Weckruf ist, für alle, die gerne mit dem E-Scooter unterwegs sind, aber auch für die Anbieter", sagt Reiter dazu.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

E-Scooter-Abstimmung: Keine rechtliche Grundlage in München

Für eine Bürgerabstimmung wie in Paris gibt es laut KVR aber keine rechtliche Grundlage. Ein solcher könne nämlich lediglich für Angelegenheiten beantragt werden, die im "Wirkungskreis" der Stadt München lägen. Der Betrieb von E-Scootern sei jedoch in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geregelt, die auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes erlassen wurde. Da es sich dabei um ein Bundesgesetz handle, sei Berlin zuständig.

Die AZ möchte trotzdem gerne wissen: Sollten die E-Scooter aus München verbannt werden?

AZ-Umfrage zu E-Scootern in München

Lade TED
 
Umfrage wird geladen, bitte warten...
 
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
14 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Minga 71 am 05.04.2023 13:16 Uhr / Bewertung:

    Weg damit.

  • Karl-Eva am 05.04.2023 00:52 Uhr / Bewertung:

    E-Roller für Fußkranke sind ja kein Problem der Innenstadt, selbst am Stadtrand stehen und liegen die Dinger überall herum. Sicher kann kein Roller etwas dafür, wenn sein Benutzer ein *** ist. Aber das könnte man beispielsweise über Messer auch sagen.

  • Monika1313 am 04.04.2023 22:23 Uhr / Bewertung:

    Warum wundert es mich nicht, dass Herr Reiter mal wieder keine Meinung hat und am besten Nix sagt?
    Oder habe ich das überlesen?

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.