Arbeit für Ukrainer in München: Jetzt soll es ganz schnell gehen

Wer als Kriegsflüchtling in München einen Job annehmen will, muss nicht lange auf Dokumente warten, verspricht das KVR.
Nina Job
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Irene Kleber |
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Svitlana (m.), ihre Mutter Tetiana und ihr Sohn Roman ruhen sich in einer Notunterkunft in der früheren Osteria im Hauptbahnhof aus.
Svitlana (m.), ihre Mutter Tetiana und ihr Sohn Roman ruhen sich in einer Notunterkunft in der früheren Osteria im Hauptbahnhof aus. © Sven Hoppe/dpa

München - Es ist nicht einfach für angekommene Ukrainer, sich mit allem zurechtzufinden, was auf Behörden zu erledigen ist, nachdem sie erstmal eine (vorläufige) Unterkunft gefunden haben. 

Etliche Kriegsflüchtlinge standen in den vergangenen zwei Tagen schon vor dem Kreisverwaltungsreferat (KVR), um sich in München anzumelden und ihre Aufenthaltserlaubnis offiziell zu beantragen – und fanden am Nachmittag verschlossene Türen vor oder bekamen die Auskunft, Termine bitte online zu vereinbaren.

Großer Andrang vor dem Kreisverwaltungsreferat. Besser vereinbart man online einen Termin.
Großer Andrang vor dem Kreisverwaltungsreferat. Besser vereinbart man online einen Termin. © privat

Für Arbeit: Aufenthaltserlaubnis beim KVR beantragen

Inzwischen kommt Licht in den Dschungel, die Behörden organisieren sich. Und seit Dienstag ist klar: Wer in München Arbeit aufnehmen will, kann das sehr schnell tun – schon innerhalb weniger Tage.

Zunächst muss eine Aufenthaltserlaubnis beim KVR beantragt werden – per E-Mail an ukraine.kvr@muenchen.de (Fotos vom Pass und dem ausgefüllten und unterschriebenen sechsseitigen Antragsformular mitschicken. Zu finden über diesen Link.

Danach bekommt jeder Antragsteller "zeitnah einen persönlichen Termin bei der Ausländerbehörde", teilt das KVR auf AZ-Anfrage mit.

Und: "Gleich beim Termin erhalten die Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über die beantragte Aufenthaltserlaubnis." Mit dieser Bestätigung können sie "gemäß der aktuellen Vorgaben des Bundesinnenministeriums sofort arbeiten".

Zuvor aber muss sich jeder Kriegsflüchtling innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft in München bei der Regierung von Oberbayern anmelden – und zwar per E-Mail an ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de.

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Die Flüchtlinge brauchen eine Adresse

Sobald klar ist, wo die aktuelle Wohnadresse ist (etwa in einem Privathaushalt oder einer Unterkunft), muss der Wohnsitz im KVR angemeldet werden.

Dafür muss online ein Termin in einem der Münchner Bürgerbüros vereinbart werden (diese Infos werden gerade auch per Handzettel an Kriegsflüchtlinge kommuniziert). Privatfamilien können dazu eine "Wohnungsgeberbestätigung" ausstellen. "Auch ein Mieter ist in der Untervermietung Wohnungsgeber", erklärt das KVR.

Auch im Luisengymnasium werden derzeit Flüchtlinge untergebracht.
Auch im Luisengymnasium werden derzeit Flüchtlinge untergebracht. © Sven Hoppe/dpa

Für viele weitere Fragen hat die Diakonie, die Flüchtlinge betreut, jetzt eine Hotline eingerichtet, die zwölf Stunden am Tag besetzt ist: 089/1269915-100. Kontakt auch per E-Mail möglich über: ukraine@diakonie-muc-obb.de. Hier beantwortet sie einige wichtige Fragen:

Müssen ukrainische Flüchtlinge Asyl beantragen?

Nein. Sie bekommen auf Grundlage eines EU-Beschlusses ein Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für zunächst ein Jahr. Wenn sie keine Unterkunft haben, können sie sich im Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße 14 in München aufnehmen lassen. Sie bekommen dann eine Unterkunft zugewiesen.

In diesem Haus hat sie gewohnt: Eine Geflüchtete zeigt ein Foto aus ihrer Heimatstadt Kramatorsk.
In diesem Haus hat sie gewohnt: Eine Geflüchtete zeigt ein Foto aus ihrer Heimatstadt Kramatorsk. © Sven Hoppe/dpa

Was tun, wenn sie Asyl beantragen wollen?

Dazu müssen sich die Ankömmlinge im Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße 14 registrieren und aufnehmen lassen. Sie sind dann aber verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung oder öffentlichen Unterkunft zu wohnen.

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Wo gibt es medizinische oder psychologische Hilfe?

Sowohl nach der Registrierung als Asylbewerber als auch nach der Registrierung für einen Aufenthalt nach § 24 erhalten die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie bekommen über die zuständigen Leistungsbehörden Krankenscheine und können damit Ärzte aufsuchen. In Notfällen können Sie jederzeit, egal ob registriert oder nicht, die 112 wählen.

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7 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Wolfling am 09.03.2022 14:54 Uhr / Bewertung:

    Ich habe Montag schon eine Mail an ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de geschickt, Dienstag nochmal nachgefragt und heute ist Mittwoch und es kam immer noch keine Antwort.
    Was versteht Bayern unter "schnell" ?

  • katzenhalsband am 09.03.2022 21:21 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Wolfling

    Schnell ist bis Ende des Monats.

  • Futurana am 10.03.2022 08:32 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Wolfling

    Na, na,na, es kommt darauf an was drin stand - in dem Mail

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