Alkoholverbot rechtens? Entscheidung frühestens am Dienstag erwartet

Wirbel um das von der Stadt München verhängte Alkoholverbot: Die Richter werden frühestens am Dienstag ihr Urteil zur Maßnahme verkünden.
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Der Gärtnerplatz: Hier wird abends viel Alkohol getrunken - normalerweise.
Daniel von Loeper Der Gärtnerplatz: Hier wird abends viel Alkohol getrunken - normalerweise.

München - Derzeit gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zwischen 23 und 6 Uhr – als Maßnahme gegen die Verbreitung von Covid-19. Oder gilt es nicht?

Darüber ist ein Streit entbrannt. Denn ein Rechtsanwalt hatte am Freitag erfolgreich gegen das Konsumverbot geklagt. Das Verwaltungsgericht München bescheinigte, dass die Allgemeinverfügung nicht verhältnismäßig sei.

Der Grund: Die Stadt hätte zunächst versuchen müssen, die Lage an Hotspots wie dem bei Partygängern beliebten Gärtnerplatz zu entschärfen.

Die Stadt beharrt darauf, dass das Alkoholverbot nur für den Klagenden selbst nicht mehr gilt. Diese Rechtsauffassung ist umstritten.

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In jedem Fall lässt die Stadt das Urteil nun vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) überprüfen. Wie eine Sprecherin des VGH der AZ mitteilte, ist mit einer Entscheidung frühestens am Dienstag zu rechnen.

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1 Kommentar
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  • am 01.09.2020 00:17 Uhr / Bewertung:

    Dieses Mal werden wir ein echt "bayerisches" Urteil erleben: Entweder einseitig - oder wie jedem klar, zu Lasten von Reiter. Denn eng umrissene Örtlichkeiten können mit Verordnungen bedacht, reguliert, werden - aber doch nicht das Stadtgebiet

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