Alkoholverbot in München: Unverhältnismäßig
Darf man in München nun Alkohol trinken oder nicht? Das Verwaltungsgericht und der Oberbürgermeister scheinen hier eine unterschiedliche Rechtsauffassung zu haben. Die Stadt gibt hier mit ihrer formalrechtlichen Pingeligkeit eine denkbar schlechte Figur ab.
Denn wie das Gericht völlig richtig feststellt, ist das nächtliche Alkoholverbot unverhältnismäßig. Anstatt sich Lösungen für Hotspots zu überlegen, etwa durch alternative Angebote auf anderen Plätzen, ist die Stadt mit dem Rasenmäherprinzip vorgegangen. Es ist absehbar, dass das der Verwaltungsgerichtshof am Montag ähnlich sieht.
Das Verbot ist nicht zielführend
Ungeachtet des Rechtsstreits ist das Verbot ohnehin nicht zielführend. Gegen Corona hilft ein nächtliches Alkoholverbot wenig: Wer für 6,50 Euro in einer schicken Bar Spritz trinkt, ist nicht betroffen. Und die Jugendlichen werden um 23 Uhr halt nach drinnen gehen. Auf Privatfeiern daheim braucht’s weder Maske, noch Mindestabstand. Da haben wir dann echte Corona-Partys.
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