Trotz Klage: Stadt will Alkoholverbot in München durchsetzen
München - Aufregung um das Alkoholverbot in München. Auf 35,27 ist die Corona-Inzidenzzahl am Freitag laut der Stadt gestiegen. Damit gilt in München eigentlich ab sofort ein nächtliches Alkoholverbot.
Doch am Freitagabend dann sorgte eine Klage eines Rechtsanwaltes für Aufsehen. Er hatte in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen: das Konsumverbot ist für ihn unverhältnismäßig.
Gericht kippt Alkoholverbot - für eine Person
Das Urteil gilt zwar formaljuristisch nur für diese eine Person ("inter partes"), de facto aber ist das Konsumverbot damit in der Stadt aufgehoben, wie das Gericht der AZ auf Nachfrage erklärte. Es sei zu erwarten, dass andere Kläger ebenfalls Recht bekämen.
Die Stadt wird laut SPD-Fraktionschefin Anne Hübner gegen das Urteil vorgehen, allerdings wird sich die nächst höhere Instanz erst am Montag mit der Sache beschäftigen. Wie sehr die Stadt das Konsumverbot am Wochenende durchsetzen wird - trotz eventuell drohender Niederlage vor Gericht - bleibt damit abzuwarten.
Stadt will Alkoholverbot durchsetzen
Münchens OB Dieter Reiter kündigte jedenfalls an, das Verbot durchzusetzen. "Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus und vollziehen diese auch", so Reiter.
Und weiter: "Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München bezieht sich nur auf das Alkoholkonsumverbot – nicht auf das Alkoholverkaufsverbot – und gilt ausschließlich für den Antragssteller als Einzelperson und nicht für die Allgemeinheit. Ich habe keinerlei Anlass, nur aufgrund dieser erstinstanzlichen Entscheidung den Vollzug auszusetzen. Gerade auch im Hinblick auf die gerichtliche Entscheidung zu den Maßnahmen in Bamberg, die in zweiter Instanz vom VGH bestätigt wurden."
Was bedeutet ein Corona-Alkoholverbot in München?
Was Stadtrat und SPD-OB Dieter Reiter bereits beschlossen hatten, hatte die Stadtverwaltung am Donnerstag auch als Allgemeinverfügung zum Infektionsschutz veröffentlicht: Konkret darf nach dieser Allgemeinverfügung ab der Inzidenzzahl von 35...
- ... im gesamten Stadtgebiet sieben Tage lang von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden. Einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.
- ... im gesamten Stadtgebiet sieben Tage lang von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden. Einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.
Konsequenzen bei Verstoß gegen das Alkoholverbot
Dagegen zu verstoßen, empfiehlt sich nicht: Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nach 23 Uhr beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkäufer gegen das Verkaufsverbot nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt.
Abhängig von Situation, Verhalten und im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen: Die Maximalstrafe liegt bei 25.000 Euro, heißt es konkret in der Verfügung.
Konsequenzen auch für Kitas
Die Überschreitung des kritischen Wertes von 35 Fällen auf 100.000 Einwohnern hat auch für die Kitas in München Konsequenzen. Hier tritt die zweite von drei Stufen in Kraft. Mehr dazu lesen Sie hier.
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