Polizistenmord: Angeklagter wegen Parkinson bald frei?

Seit Wochen ist der Prozess gegen zwei mutmaßliche Polizistenmörder ausgesetzt. Nun sind die Verfahren getrennt worden, denn der Ältere leiden an Parkinson.
von  az

Seit Wochen ist der Prozess gegen zwei mutmaßliche Polizistenmörder ausgesetzt. Nun sind die Verfahren getrennt worden, denn der Ältere leiden an Parkinson. Der Mann bleibt aber in Haft. Der Prozess gegen seinen Bruder wird fortgesetzt.

Augsburg - Der Prozess um den Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth geht nach siebenwöchiger Verhandlungspause weiter – aber nur noch mit einem Angeklagten. Das Landgericht Augsburg trennte am Mittwoch das Verfahren gegen einer der beiden angeklagten Brüder ab. Der 60-Jährige sei vorübergehend verhandlungsunfähig und könne seine Interessen vor Gericht nicht wahrnehmen, begründeten das Gericht seine Entscheidung.

Der Mann, der unter Parkinson leidet, bleibt in Haft. Das Verfahren gegen seinen 58 Jahre alten Bruder soll an diesem Donnerstag fortgesetzt werden. Ob das Verfahren gegen den 60-Jährigen eingestellt oder fortgeführt wird, soll in der kommenden Woche entschieden werden. Einen Antrag der Verteidigung, das Verfahren umgehend einzustellen, lehnte das Gericht ab. Der Prozess war seit 26. September ausgesetzt.

Die Brüder sollen im Oktober 2011 nach einer Verfolgungsjagd in einem Augsburger Wald den 41-jährigen Polizisten Vieth erschossen und dessen Kollegin angeschossen haben. Die beiden Angeklagten haben bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Ein Gutachter sagte am Mittwoch aus, dass sich der Gesundheitszustand des 60-Jährigen in den vergangenen Wochen massiv verschlechtert habe. Er sei nicht mehr in der Lage, dem Prozess zu folgen. Der Gutachter regte eine baldige Unterbringung des Mannes in einem Gefängnis-Krankenhaus an. Sonst drohe eine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit und der Mann müsse freigelassen werden.

Strafprozesse dürfen laut Gesetz nicht unbeschränkt unterbrochen werden. Voraussichtlich Ende November läuft die bei Krankheit zulässige Maximalfrist aus. Falls der 60-Jährige bis dahin nicht an einem Prozess teilnehmen kann, müsste er aus der Untersuchungshaft entlassen und das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt werden. Wegen der Erkrankung des 60-Jährigen hatte das Gericht Anfang Oktober die scharfe Einzelhaft gelockert. Der Mann konnte seitdem an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen und Besuch von Angehörigen ohne Trennscheibe empfangen.

Drei Wochen später wurden auch die Haftbedingungen für den jüngeren Bruder, der bereits 1975 einen Polizisten erschossen hatte, gelockert. Er darf nun unter anderem dreimal wöchentlich Kontakt zu Mitgefangenen haben. Der Mordprozess läuft bereits seit Februar. Er findet unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen statt, weil insbesondere der jüngere Bruder als extrem gefährlich eingestuft wird. Im Vorfeld des Verfahrens sollen die Angeklagten ihre Flucht aus dem Gefängnis geplant haben. In ihren Zellen wurden Rasierklingen und ein selbst gebasteltes Messer gefunden.

 

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