Polizistenmord: Freilassung eines Angeklagten möglich

Zwei Brüder müssen sich seit Februar in Augsburg wegen eines Polizistenmordes vor Gericht verantworten. Nun kann es sein, dass der eine Mann frei kommt.
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Einer der Angeklagten steht mit Fußfesseln im Landgericht Augsburg. Aufgrund seiner Parkinson-Erkrankung könnte einer der beiden Angeklagten schon bald freigelassen werden.
dpa Einer der Angeklagten steht mit Fußfesseln im Landgericht Augsburg. Aufgrund seiner Parkinson-Erkrankung könnte einer der beiden Angeklagten schon bald freigelassen werden.

Zwei Brüder müssen sich seit Februar in Augsburg wegen eines Polizistenmordes vor Gericht verantworten. Nun kann es sein, dass der eine Mann freigelassen werden muss. Er leidet an Parkinson und ist seit Wochen verhandlungsunfähig.

Augsburg – Im Prozess um den Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth wird die Freilassung eines erkrankten Angeklagten immer wahrscheinlicher. Wie ein Sprecher des Landgerichts Augsburg am Montag berichtete, wurden auch die zwei in dieser Woche vorgesehenen Prozesstage wegen der Verhandlungsunfähigkeit des Mannes abgesagt. Am 19. November soll es nun weitergehen.

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Der Prozess ist bereits seit 26. September ausgesetzt, weil der 60-Jährige an Parkinson leidet und sich sein Gesundheitszustand durch die strenge Einzelhaft verschlechtert hat. Obwohl die Strafkammer die Haftbedingungen des Mannes lockerte, hat er weiterhin Probleme und kann nach einer erneuten Untersuchung immer noch nicht dem Prozess folgen. Wegen der langen Erkrankung kann es sein, dass der Mann aus dem Gefängnis entlassen werden muss und ohne Strafe davonkommt.

Zusammen mit seinem 58 Jahre alten Bruder soll er im Oktober 2011 nach einer Verfolgungsjagd in einem Augsburger Wald den 41-jährigen Polizisten erschossen haben. Zuletzt wurde bekannt, dass auch der 58-Jährige nach der langen Isolationshaft gesundheitlich angeschlagen ist. Beide Männer gelten als extrem gefährlich, weswegen der Prozess unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattfindet.

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Strafprozesse dürfen laut Gesetz nicht unbeschränkt unterbrochen werden. Voraussichtlich Ende November läuft die bei Krankheit zulässige Maximalfrist aus. Falls der 60-Jährige dauerhaft nicht am Prozess teilnehmen kann, müsste er dann aus der Untersuchungshaft entlassen und das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt werden. Die Strafkammer könnte dann nur noch gegen den 58-Jährigen, der bereits 1975 einen Polizisten erschossen hatte, weiterverhandeln. Der Prozess gegen die Brüder läuft seit Februar.

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