Polizistenmord: Gericht lockert Haftbedingungen
Damit einer der Angeklagten im Augsburger Polizistenmord schneller wieder verhandlungsfähig wird, wurden dessen Hauftbedingungen gelockert. Der 60-Jährige leidet an Parkinson.
Augsburg – Das Landgericht Augsburg hat die Haftbedingungen für einen der Angeklagten im Augsburger Polizistenmordprozess gelockert. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag sagte, soll der 60-Jährige künftig unter anderem an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen dürfen. Zudem dürfen Besuche von Angehörigen ohne Trennscheibe stattfinden.
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Die Entscheidung des Gerichts basiere auf Vorschlägen eines Gutachters. Die Lockerung der Haftbedingungen in sozialer Hinsicht sowie medizinische Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der Angeklagte wieder verhandlungsfähig wird und an den weiteren Prozesstagen teilnehmen kann.
Vergangene Woche war die Verhandlung um den Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth wegen des schlechten Gesundheitszustands des 60-Jährigen unterbrochen worden. Der Angeklagte leidet an Parkinson.
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Zusammen mit seinem zwei Jahre jüngeren Bruder soll er im Oktober 2011 nach einer Verfolgungsjagd in Augsburg den 41-jährigen Vieth umgebracht und dessen Kollegin angeschossen haben. Beide haben bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Prozess läuft seit Februar. Ob er wie geplant Mitte Oktober fortgesetzt werden kann, blieb zunächst offen. Das Urteil ist bisher für Dezember geplant.
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