Immer mehr Straßenkatzen in Bayern – doch der Umweltminister ignoriert Tierschützer-Forderung
München - Seit Monaten sind die Medien voll von Katzen. Nicht nur von Bildern mit süßen Haustieren, sondern vor allem von ihren Artgenossen, denen es nicht so gut geht. Gerade im Frühjahr steigt die Population von heimatlosen Samtpfoten rapide an, schlägt dieser Tage nicht nur die Tierschutzorganisation Peta Alarm. Den bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), der für den Tierschutz zuständig ist, forderte Peta jetzt auf, nach dem Vorbild von Berlin, Bremen und Niedersachsen eine landesweite Katzenschutzverordnung zu erlassen. Aber der will nicht – und Katzenhalter fürchten neue Bürokratie.
Das Tierleid ist unbestritten. Viele der Straßenkatzen leiden aufgrund von Ernährungsmangel, Unfällen und starkem Parasitenbefall unter schweren Krankheiten. Sie verletzen sich in Revierkämpfen oder werden von Tierquälern misshandelt. Nur in den seltensten Fällen werden sie medizinisch versorgt, weswegen die Katzen häufig jung sterben oder ihr Leben lang leiden.
Aktuell sind nach Peta-Angaben zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps. Insbesondere Katzen könnten kaum noch untergebracht werden. Die Vierbeiner zu versorgen, strapaziere Tierschutzvereine und Katzenhilfen finanziell und fordere ihre Mitarbeitenden bis an die Belastungsgrenze. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen nach diesen Beobachtungen erheblich zur Überpopulation bei.
Hohe Zahl heimatloser Katzen in Bayern: "Flickenteppich lokaler Verordnungen nicht ausreichend"
Die Länder sind nach Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. In über 1100 Städten und Gemeinden in Deutschland gibt es nach Angaben von Peta solche Verordnungen auf kommunaler Ebene. Der "Flickenteppich" lokaler Verordnungen sei jedoch nicht ausreichend, auch weil viele Kommunen sie gar nicht einführen wollten.
In Bayern regeln derzeit Katzenschutzverordnungen in Aschaffenburg, Dachau, Laufen an der Salzach und Pfaffenhofen an der Ilm den Umgang mit eigenen und fremden Stubentigern. Ab Jahresbeginn 2024 wollten Denklingen, Egling an der Paar, Penzing und Utting am Ammersee folgen. Doch was den Tieren helfen soll, beschert den Katzenliebhabern Bürokratie oder gar Ärger mit ihrem eigenen Tier.

Sofern ihr Vierbeiner auch mal die Wohnung verlassen darf, gilt er nämlich als Freigänger und muss gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Schlimmstenfalls können Katzenhalter sogar angewiesen werden, ihren eigenen Vierbeiner einzusperren. Dadurch soll die Katzenpopulation in den Orten besser kontrolliert werden. Das Ganze kommt natürlich nicht ohne Kontrollen, Papierkram und Bußgelder aus.
Wie die deutsche Bürokratie bei Helfern zuschlägt, die sich besonders um die Fellnasen bemühen, schilderte unlängst der Bayerische Rundfunk am Beispiel einer Katzenfreundin aus Freyung-Grafenau. Mit dem Ausfüllen eines Antrags sei es nicht erledigt. Wenn man Freigängerkatzen helfen wolle, müssten über mehrere Jahre hinweg Daten gesammelt werden. Man habe nachzuweisen, wo deren Treffpunkte sind und ob die Tiere leiden oder Schmerzen haben.
Forderung an Umweltminister Glauber: "Landesweite Verordnung zum Schutz der Tiere"
Gleichwohl begrüßen die Tierschützer jede kommunale Katzenschutzverordnung, die jedoch nur "ein Tropfen auf den heißen Stein" sei, denn die Vierbeiner kennen schließlich keine Ortsgrenzen. Umweltminister Glauber müsse daher "eine landesweite Verordnung zum Schutz der Tiere und zur Verringerung ihres Leids" erlassen. Doch der sieht keinen Anlass für eine Verordnung, vielleicht auch, weil der Freistaat nach dem Subsidiaritätsprinzip für die den Kommunen entstehenden Kosten aufkommen müsste.
Bayern habe die Ermächtigung, Maßnahmen zur Verminderung der Zahl frei lebender Katzen zu treffen, im Jahre 2015 an die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) abgetreten, teilte eine Sprecherin des Umweltministeriums mit. Grund: Vor Ort könne am besten beurteilt werden, ob Maßnahmen wie Kastration "oder ein Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs" erforderlich seien.
Immerhin stellt das Ministerium den Kommunen Muster für eine rechtssichere Katzenschutzverordnung und ein wenig Geld zur Verfügung. Im vergangenen Jahr seien für die Tierheime bayernweit etwa zwei Millionen Euro an Fördermitteln verfügbar gewesen. Auch wenn sich der Freistaat für eine "Verstetigung der Tierheimförderung" lobt, relativiert sich der Betrag angesichts von allein 85 vereinseigenen Tierheimen im Freistaat doch erheblich. Auf Ministerpräsident Markus Söder (CSU) können Katzenschützer wohl nur bedingt hoffen. Er outet sich nahezu wöchentlich als Hunde-Fan.