Maskendeal in Bayern: Ein erstaunlich schnelles Geschäft
München – Beim Millionen-Deal mit untauglichen Schutzmasken aus China steckten die staatlichen Krisenmanager offenbar selbst in der Krise.
Ermittelt wird gegen den langjährigen Funktionsträger der Freien Wähler, Matthias Penkala (31), und seinen Geschäftspartner (34). Beide sitzen wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs seit Mitte Juli in U-Haft.
9 Millionen Euro für 11 Millionen Masken
Neun Millionen Euro haben sie vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für die Lieferung von 11,4 Millionen Schutzmasken im April vergangenen Jahres kassiert. Das LGL ist im Corona-Zeitalter die zentrale Behörde bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Maskenkäufe des Freistaats werden hier abgewickelt.
Staatsanwaltschaft geht von Dokumentenfälschung aus
In dem Ermittlungsverfahren spielen Dokumente eine Rolle, die für das Geschäft benötigt wurden. Sie bescheinigen, dass die chinesischen Produkte dem erforderlichen Qualitätsstandard als Corona-Schutzmaske entsprechen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schriftstücke von den Beschuldigten gefälscht wurden.
Für Verwirrung sorgte in diesem Zusammenhang Bayerns stellvertretender Ministerpräsident, Wirtschaftsminister und Multi-Vorsitzender der Freien Wähler, Hubert Aiwanger. Er war es, der das gefälschte Dokument seines Parteifreundes an das Landesamt weitergeleitet hatte (AZ berichtete exklusiv).
Aiwanger rechtfertigte sich hinterher damit, dass sich Matthias Penkala wegen Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit dem LGL an ihn gewandt hätte.
LGL machte den Deal auffallend schnell klar
Selbst unter Berücksichtigung eines gewissen Beschleunigungseffekts bei einem derart "präsidialen" Absender war das Tempo, das das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit entwickelte, um das Geschäft in trockene Tücher zu bringen, atemberaubend schnell. Nur drei Stunden nach dem ministeriellen Posteingang am 6. April gegen halb neun, ist für den leitenden LGL-Mitarbeiter klar, dass die angebotenen Masken den Vorschriften entsprechen.
Verstärkt werden könnte der fade Beigeschmack, wenn sich die Erkenntnisse des LKA bestätigen, das die Vorgänge bereits im vergangenen Jahr untersuchte. Nach AZ-Informationen soll der erste Lieferauftrag des LGL demzufolge an Matthias Penkala und seinen Geschäftspartner bereits am 2. April ergangen sein - vier Tage bevor die notwendigen Papiere zur Genehmigung des Geschäfts über Hubert Aiwanger beim LGL landeten.
Derart undurchsichtige Begleiterscheinungen wie beim "vorgezogenen" Start der Geschäfte sind auch zwei Wochen später präsent. Eine Mail, die der AZ inhaltlich bekannt ist, liefert verblüffende Einblicke. Die Mail stammt vom 16. April und wurde um 9.19 Uhr verschickt. Absender ist eine Vertreterin des Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz, die in das staatliche System der Coronabekämpfung eingebunden ist. Empfänger sind einige Kollegen im Ministerium sowie der für das Geschäft verantwortliche Spitzenbeamte des Landesamts.
Aus der Mail an ihn geht hervor, dass er es war, der das Geschäft zwischen dem LGL und Penkala am Vortag freigegeben hatte.
Teile der Mail lassen Zweifel an krimineller Intensität der Beschuldigten zu
Wesentliche Teile der Mail lassen allerdings auch Zweifel hinsichtlich der kriminellen Intensität der beiden Beschuldigten zu. Schon der Beginn der Mail, den die Mitarbeiterin des Ministeriums schreibt, macht das deutlich.
"Sehr geehrter Herr …., eine dringende Rückfrage zur Beschaffung von OP-Masken. Wir haben Herrn Penkala gestern nach Ihrer Freigabe noch den Auftrag für 4.500.000 OP-Masken erteilt (s. Mail im Anhang). Heute kam eine Rückfrage von ihm, weil er durch die Bezeichnung Typ IIR DIN EN 14683 verwirrt war. Er kann lediglich die DIN bestätigen, um welchen Typ es sich handelt, weiß er nicht. Er hat uns daher nochmals Fotos von den Masken und der Verpackung gesendet."
Danach wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass Masken von ihm bereits im Zentrallager in Garching angekommen und geprüft worden seien. Außerdem stellt die Mail-Verfasserin noch fest, dass es sich um einen Folgeauftrag und um Masken desselben Typs handelt. "Können wir aufgrund der Annahme der Ware in Garching davon ausgehen, dass es sich um Typ-IIR-Masken handelt?", fragt sie in der Mail den LGL-Verantwortlichen.
"Spielt der Typ überhaupt eine Rolle?"
Welche diffuse Informationslage bei den Pandemie-Bekämpfern selbst auf dieser hohen Ebene damals herrschte, vermittelt der letzte Satz des Schreibens, eine weitere Frage an den LGL-Repräsentanten. "Spielt der Typ (scheinbar gibt es auch Typ I und Typ II OP-Masken) überhaupt eine Rolle, oder nehmen wir alle OP-Masken, die die DIN EN 14683 erfüllen an?"
Antje Gabriels-Gorsolke, Oberstaatsanwältin, Hauptabteilungsleiterin in der Wirtschaftsabteilung und Pressesprecherin der Nürnberg-Fürther Staatsanwaltschaft, lässt Kritik an den zunächst sehr schleppend wirkenden und jetzt im Eiltempo geführten Ermittlungen nicht zu.
An dieser Haltung ändert auch der Umstand nichts, dass bisher keine formellen Vernehmungen von Beteiligten und Zeugen stattfanden. Die Ermittlungen laufen schon seit einem Jahr. Die juristische Angemessenheit, die beiden Geschäftspartner jetzt in U-Haft zu stecken, steht für die Staatsanwaltschaft trotzdem außer Frage.