War der Schweizer "Tatort" zu brutal?
München - Endlich wieder frisches Blut - und das gleich in erheblichen Mengen. Der "Tatort: Ihr werdet gerichtet" war nichts für zartbesaitete Zuschauer: Mehrere Menschen wurden durch Kopfschüsse hingerichtet, die Kamera hielt auf die offenen Schädelwunden. Die explizite Gewaltdarstellung war an der Grenze dessen, was aus Jugendschutzgründen um 20.15 Uhr gezeigt werden darf. Oder hätte der Film gleich ins Spätprogramm gehört?
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Laut ARD-internen Richtlinien soll der "Tatort" eigentlich so inszeniert und geschrieben sein, dass er bedenkenlos ab 12 Jahren freigegeben und damit zur Primetime gezeigt werden kann. 2014 wurde mit "Franziska" erstmals eine "Tatort"-Episode genau deshalb nicht auf dem angestammten Sendeplatz gezeigt, sondern auf 22 Uhr verlegt. Regisseur Dror Zahavi reagierte damals verärgert. "Es kommt mir so vor, dass nicht immer mit gleichem Maß gemessen wird", sagte er der "Bild am Sonntag". Tatsächlich war "Ihr werdet gerichtet" in seiner Darstellung weitaus drastischer, als seinerzeit der Krimi aus Köln. Warum durfte er trotzdem um 20.15 Uhr laufen?
Die in diesem Fall zuständige Schweizer Redaktion des SRF erklärte auf Nachfrage von spot on news: "Der Film entspricht einer Jugendschutz-Bewertung für 12 Jahre, wenn auch knapp [...] Die Brutalität der Exekutionsdarstellung soll zu einem gewissen Grad abstoßend sein und deutlich machen, dass die Selbstjustiz, die der Täter anwendet, grausam und ungerecht ist. Es wächst nichts Gutes aus den Exekutionen des Täters."
Lesen Sie hier die AZ-Tatort-Kritik: Psychologiekurs für Anfängerhttp://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.ard-krimi-am-sonntag-tatort-kritik-psychologiekurs-fuer-anfaenger.caa5bb98-c301-48de-93ee-eedcdb558ec3.html
Jugendschutz im TV
Das Thema Jugendschutz im Fernsehen ist nicht ganz einfach zu durchschauen. Bei DVDs und Videospielen entscheidet die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) über die Altersfreigabe. Privatsender müssen Stoffe, die offensichtlich den Jugendschutz berühren, der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorlegen. ARD und ZDF dagegen bestimmen selbstständig auf Basis des schwammig formulierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
Darin heißt es unter anderem, dass "wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist", das Angebot nur "zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird". Was unter "entwicklungsbeeinträchtigend" fällt, entscheiden die öffentlich-rechtlichen Sender selbst in Absprache mit dem jeweiligen Jugendschutzbeauftragten. Der wiederum darf zwar eine Einschätzung abgeben - hören muss darauf aber niemand.