Früher in Rente - So schaffen Sie es!
Früher in Rente: Für die meisten heißt das, hohe Abschläge in Kauf zu nehmen. Aber laut Stiftung Warentest gibt es eine Alternative: Altersteilzeit. Allerdings muss Ihr Chef mitspielen.
München - Viele wollen es, kaum einer kann es sich leisten: Früher in Rente, deren Einführung im vergangenen Jahr schrittweise begonnen hat und die ab 2031 für alle Realität sein wird.
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Denn dies stellt alle Arbeitnehmer vor die Wahl: länger arbeiten oder weniger Rente bekommen. Schafft er die ihm gesetzlich verordneten Mehr-Monate (s. Tabelle ganz unten), darf er ohne Abschläge in Rente. Wenn er früher gehen will oder muss, hat er zum Teil deutliche Abzüge.
Trotzdem haben sich nach den letzten Zahlen der Rentenversicherung mehr als die Hälfte der Menschen, die jetzt in den Ruhestand gehen, fürs frühere Aufhören bei weniger Geld entschieden – noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik war dieser Anteil so hoch.
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Dabei gibt es Alternativen zu den hohen Abschlägen, wie die Stiftung Warentest in ihrem gerade erschienen Magazin „Finanztest“ vorrechnet. Die Verbraucherschützer raten: Wer immer die Gelegenheit hat, sollte die Möglichkeit zur Altersteilzeit nutzen – es lohnt sich. Wer dies kann, was das bedeutet, wie teuer Sie der frühzeitige Renten-Einstieg sonst kommt und was es für Ausnahmen gibt, erläutert die AZ:
Früher in Rente – das zieht der Staat ab:
Aus der Tabelle können Sie ersehen, in welchem Alter Sie ohne Abschläge in Rente gehen dürfen. Allerfrühestens dürfen Sie – bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) – mit 63 Jahren in Rente.
Das kommt Sie aber zwei Mal teuer zu stehen: Ein heute 55-Jähriger müsste eigentlich bis 66 arbeiten – dann bekäme er als Durchschnittsverdiener nach 40 Jahren Einzahlungen 1126 Euro Rente monatlich. Geht er mit 63 Jahren in Rente, fehlen ihm drei Jahre bei den Einzahlungen – die Rente sinkt um 85 Euro auf 1041 Euro im Monat.
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Das ist aber noch nicht alles: Der Gesetzgeber bestraft den früheren Renteneintritt mit einem Abzug von 0,3 Prozent je Monat – bei 36 Monaten also minus 10,8 Prozent. Maximal beträgt der Abzug 14,4 Prozent, wenn jemand mit 63 statt mit 67 in Rente geht. Geht unser 55-jähriger Durchschnittsverdiener schon mit 63, werden von den 1041 Euro noch 10,8 Prozent abgezogen – es bleiben nur noch 929 Euro. Diese Abschläge mindern die Rente Monat für Monat bis ans Lebensende.
Früher in Rente – das kann ihr Chef für sie tun:
„Altersteilzeit ist besser als Frührente“, sagt die Stiftung Warentest. Viele Arbeitnehmer glauben, dass Altersteilzeitregelungen nicht mehr möglich seien. Das ist ein Missverständnis, das daher kommt, dass es seit Ende 2009 keine staatliche Förderung dieses Modells gibt. Die Gesamtheit zum Arbeiten bis 67 zu verpflichten, während andere subventioniert in Frührente gehen, das hielt der Gesetzgeber für unsinnig.
Es gibt sie aber noch, die Altersteilzeit. Und wenn Ihr Chef mitspielt – oder laut Tarifvertrag mitspielen muss – stehen Sie am Ende besser da, als wenn Sie mit Abschlägen in Rente gehen. Aber: Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Die meisten Angestellten wählen das sogenannte Blockmodell. Es besteht aus zwei Blöcken – im ersten arbeitet der Arbeitnehmer voll weiter, bezieht aber nur die Hälfte des Gehalts. In der zweiten Hälfte arbeitet er gar nicht mehr, bekommt aber weiterhin das reduzierte Gehalt.
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Lohnend wird die Sache dadurch, dass die Firma zum einen 20 Prozent auf das halbe Gehalt drauflegt – der Angestellte also de facto bei 60 Prozent seines alten Monatsgehalts landet. Außerdem zahlt der Arbeitgeber so viel Beiträge zur Rentenversicherung, als hätte der Angestellte fast das volle Gehalt.
Diese Blöcke bestehen je nach Tarifvertrag aus jeweils zwei oder drei Jahren – also zum Beispiel vom 60 bis 66. Sehr viele Tarifverträge sehen solche Regelungen vor, zum Beispiel für die Chemie-Branche, den Öffentlichen Dienst oder die Metall- und Elektroindustrie. In letzterer Branche sehen die Regelungen sogar großzügiger aus: In Altersteilzeit zahlt der Arbeitgeber hier laut „Finanztest“ bis zu 89 Prozent des Gehalts und so viel Rentenbeiträge, als wenn der Angestellte noch bei 95 Prozent seines Gehalts läge. 50 Prozent des Gehaltes sind hier also im Endeffekt mehr als die Hälfte.
Ein Beispiel verdeutlicht das Plus der Altersteilzeit: Ein heute 55-Jähriger könnte mit 66 Jahren in elf Jahren in Rente. Er hat recht gut verdient, seit 1984 immer das Anderthalbfache des deutschen Durchschnitts. Würde er schon 2019 mit 63 Jahren in Rente gehen, bekäme er derzeit 1393 Euro Rente. Das sind fast 300 Euro weniger, als ihm mit 66 Jahren zustände.
Lässt er sich auf das Altersteilzeit-Modell ein, bekommt er eine volle Altersrente, in seinem Fall 1587 Euro. Allerdings erst mit 66 Jahren – die drei Jahre zuvor ist er allerdings freigestellt. Seine Bezüge würden während der Altersteilzeit bei einem Ledigen immerhin noch 1639 Euro netto betragen. Das heißt: Nur zwischen 60 und 63 Jahren hat er weniger Geld – „das gleicht sich aber in wenigen Jahren wieder aus“, so „Finanztest“.
Wer in Altersteilzeit will, sollte ab Mitte 50 das Gespräch mit dem Personalbüro und dem Betriebsrat suchen.
Rente mit 67 – das sind die Ausnahmen:
Auch bei der Rente mit 67 gibt es Ausnahmen. So dürfen alle Frauen, die früher als 1. Januar 1952 geboren sind, sofort in Rente, wenn Sie 15 Jahre Beitragszeiten haben und ab 40 mindestens zehn Jahre pflichtversichert waren. Allerdings müssen auch sie für jeden Monat, den sie früher als mit 65 Jahren in Rente gehen, 0,3 Prozentpunkte Abschlag einrechnen.
Und: Wer mehr als 45 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt hat, darf – selbst wenn er laut Tabelle länger arbeiten müsste – schon mit 65 Jahren und ohne Abschläge in Rente. Aber auch nicht eher.
Aus der Tabelle können Sie ersehen, in welchem Alter Sie ohne Abschläge in Rente gehen dürfen:
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