Strafverteidiger erklärt: Das könnte jetzt auf Schuhbeck zukommen

Bewahrheiten sich die Vorwürfe der Steuerhinterziehung, droht dem Fernsehkoch eine Haftstrafe. Ein Strafverteidiger erklärt die rechtliche Situation.
John Schneider
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Heute wird's ernst: Alfons Schuhbeck, Gastwirt und Sternekoch muss sich im Justizpalast dem Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen. Das Foto zeigt ihn am Rande eines Pressetermins zur Beantragung des "Bierlandes Bayern" als immaterielle Unesco-Weltkulturerbe.
Heute wird's ernst: Alfons Schuhbeck, Gastwirt und Sternekoch muss sich im Justizpalast dem Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen. Das Foto zeigt ihn am Rande eines Pressetermins zur Beantragung des "Bierlandes Bayern" als immaterielle Unesco-Weltkulturerbe. © dpa

Vorab: Auch bei berühmten Fernsehköchen gilt, was für alle gilt, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein sollten. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

So auch bei Alfons Schuhbeck (73), dem einst so umtriebigen Herrscher über ein wahres Gastro-Imperium mit drei Restaurants, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläden.

Die Staatsanwaltschaft München I aber vermutet, dass nicht alles bei Schuhbeck mit rechten Dingen zugegangen ist. Sie hat Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Nach "SZ"-Informationen soll es um einen Schaden von über zwei Millionen Euro an nicht gezahlten Steuern für den Fiskus gehen. Am Mittwoch (5. Oktober) startet der Prozess.

Haft bei Steuerhinterziehung? "Es kommt auf den Einzelfall an"

Muss der TV-Starkoch ins Gefängnis? "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass grundsätzlich bei einem Schaden von über einer Million Euro keine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt", erklärt der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Münchner Anwalt Thomas Pfister.

Schuhbeck muss also in Haft, wenn ihm die Steuerhinterziehung nachgewiesen werden kann? Nicht unbedingt. Pfister: "Es kommt auf den Einzelfall an."

Es gäbe viele Fälle, bei denen auch bei höheren Schadenssummen noch Bewährungsstrafen verhängt werden, sagt der Experte, "insbesondere dann, wenn eine vollständige Schadenswiedergutmachung erfolgt ist".

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Schuhbeck hatte enge Zusammenarbeit mit Behörden versprochen

Daneben gibt es weitere Faktoren, die eine strafmildernde Wirkung haben können. Die Zusammenarbeit mit den Ermittlern zum Beispiel. Die hatte Alfons Schuhbeck versprochen, als die Vorwürfe vor drei Jahren aufkamen und seine Geschäftsräume von der Staatsanwaltschaft durchsucht wurden. "Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften", sagte der berühmte Koch damals. Und dass er "den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort" stehen werde.

Jetzt vor Prozessbeginn wollen sich aber weder er noch seine Anwälte zu den Vorwürfen äußern. Falls er schuldig ist, könnte ihm ein Geständnis vor Gericht eine mildere Strafe einbringen. Auch die sogenannte Lebensbilanz spielt eine Rolle, erklärt Thomas Pfister. Für jemanden, der viele Millionen umsetzt, relativiere sich auch ein Millionenschaden. Wenn keine Vorstrafen vorliegen, helfe das natürlich auch, sagt der Experte.

Schuhbeck musste inzwischen Insolvenz anmelden

Nicht geholfen hat Schuhbeck die Corona-Pandemie. Er musste inzwischen Insolvenz für seine Betriebe anmelden, machte dafür auch das Ausbleiben von Staatshilfen verantwortlich.

Nun also der Beginn des Steuerprozesses. Und zwar in denselben Räumlichkeiten im Justizpalast, in denen vor acht Jahren auch gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung verhandelt wurde. Der ehemalige FC-Bayern-Präsident war seinerzeit bekanntlich zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein schlechtes Omen?

Der Justizpalast in München.
Der Justizpalast in München. © Matthias Balk/dpa/Archivbild

Computerfachmann ist ebenfalls angeklagt

Neben Schuhbeck sitzt ein weiterer Mann auf der Anklagebank. Dieser soll nach "SZ"-Informationen ein Computerfachmann sein, der dabei geholfen habe, Einnahmen am Fiskus vorbeizumanövrieren.

Dieser 5. Oktober 2022 dürfte jedenfalls eine Art Tiefpunkt in Schuhbecks Karriere darstellen. Und die ist wahrlich beeindruckend. Der aus dem Chiemgau stammende Koch hat sich ein bundesweites Renommee erarbeitet. Nicht nur als Koch, sondern auch als Unternehmer, Autor zahlreicher Kochbücher und durch viele Gastauftritte im Fernsehen.

Anwalt Thomas Pfister wünscht Schuhbeck jedenfalls Glück: "Ich drücke ihm und seinen Verteidigern die Daumen, dass er nicht ins Gefängnis muss."

Das Landgericht München I hat den "Ingwer"-Prozess bis zum 22. Dezember terminiert und bis dahin 18 Verhandlungstage angesetzt.

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2 Kommentare
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  • katzundmaus am 05.10.2022 07:45 Uhr / Bewertung:

    Das war’s dann wohl geschäftlich für ihn. Hoffentlich wird er nicht zusätzlich ein verbitterter alter selbstgefälliger Narr wie ein anderer berühmter Steuerbetrugs-Protagonist.

  • Bluto am 05.10.2022 07:00 Uhr / Bewertung:

    Steuerhinterziehung ist Diebstahl.
    Und nein, es ist nicht "prinzipiell das Gleiche", ob ich beim Arbeitszimmer ein paar Quadratmeter dazuschwindle oder ob es um Millionen geht.
    Ein Verbrechen zu begehen macht einen noch nicht automatisch zu einem schlechten Menschen, aber jeder hat gefälligst die vom Gesetz vorgesehenen Konsequenzen zu tragen.

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