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Schreiner verklagt Hugo Bachmaier: Es geht um 11.000 Euro

Kult-Wirt Hugo Bachmaier versteht die Welt nicht mehr. Nach der Corona-bedingten Schließung seines Lokals an der Leopoldstraße ist ihm jetzt auch eine Klage in Höhe von 11.000 Euro zugestellt worden. "Sowas habe ich noch nicht erlebt. In Bayern muss doch auch noch Wort und Handschlag zählen."
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Hier war er noch Wirt im Bachmaier Hofbräu (Archivbild).
Hier war er noch Wirt im Bachmaier Hofbräu (Archivbild). © Bachmaier Hofbräu

München - Hugo Bachmaier ist massiv verärgert. In den Händen hält der Wirt des Bachmaier Hofbräu ein Schreiben vom Landgericht München. "Ich werde auf 11.000 Euro verklagt", schimpft er im AZ-Gespräch. Was ist passiert?

Neue Polster und Schleif-Arbeiten im Bachmaier Hofbräu

Schwabings Kult-Wirt engagierte im Frühjahr 2021 einen Schreiner zur Erneuerung von Tischplatten, Stühlen, Bänken und der Terrasse. "Alles sollte zur Wiedereröffnung nach der Corona-Zeit repariert sein", sagt Hugo Bachmaier. Die Schreinerei habe Hugo Bachmaier schon seit Jahrzehnten gekannt – nicht aber deren neuen Chef.

Ausgemacht: Rechnungsdatum im Zeitraum der Überbrückungshilfe III

"Das wurde mir zum Verhängnis", glaubt Bachmaier. "Ausgemacht war, dass mir die Rechnung bis Juni 2021 gestellt wird, damit ich es von der Überbrückungshilfe III absetzen kann", erklärt der von Corona gebeutelte Wirt. 

Die Schreinerei stellte vorab zwei Abschlagsrechnungen für die Reparaturen. Die IHK genehmigte dies – und Bachmaier erhielt das Geld auf Antrag. "Wie gewünscht, leistete ich die Anzahlung. Ich habe am 2. August der Schreinerei die 6.000 Euro überwiesen", so Bachmaier zur AZ.

Die Reparaturen begannen im Mai 2021

Die Handwerker seien aber in Verzug gekommen. Bachmaier: "Mir wurden immer neue Ausreden aufgetischt, warum man seit Mai nicht weiterarbeiten würde. Dabei weiß ich, dass sie auch im Urlaub waren. Erst im Spätherbst wurden sie dann fertig." Der beliebte Wirt fühlte sich hingehalten, gab zuvor schon Teile des Auftrags an eine bekannte Wiesn-Schreinerei ab. "Ich zahlte dieser sofort alles pünktlich und wie vereinbart. So muss es laufen. Es gab keinerlei Probleme."

11.000 Euro sind noch offen

Erst im Dezember, nach monatelangem Warten, wurde Hugo Bachmaier die finale Rechnung des neuen Chefs zugestellt. "Von den 22.000 Euro zahlte ich sofort die Hälfte, obwohl ausgemacht war, dass wegen der Überbrückungshilfe III die Rechnung bis spätestens 30. Juni da sein sollte. Aber er sollte sehen, dass ich zahlungswillig bin. Ich bat ihn, das Datum der Rechnung wie vereinbart auf Juni vorzuziehen, damit ich die restlichen 11.000 Euro zahlen kann", so Bachmaier sauer. "Aber er macht es bis heute einfach nicht."

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Hugo Bachmaier und Schreiner hatten mündliche Vereinbarung

Die Handwerksfirma beauftragte gar ein Inkassounternehmen, um das fehlende Geld einzutreiben, doch Bachmaier bleibt stur. Er zahle nicht weiter für eine Rechnung mit falschem Datum, erklärt er. "In Bayern muss doch auch noch Wort und Handschlag zählen." Und weiter: "Auch unter Schreinern gibt es schwarze Schafe."

"Ich will keinen Prozess! Ich hab das Geld und will auch zahlen"

Jetzt ist Hugo Bachmaier eine Klage ins Hofbräu geflattert. "Ich werde vor das Landgericht gezerrt! Ich will keinen Prozess. Ich hab das Geld und will auch zahlen. Er bekommt doch seine 11.000 Euro, wenn er das vereinbarte Rechnungsdatum wählt, das in den Abrechnungszeitraum der Überbrückungshilfe III fällt. Ich kann ja nichts dafür, dass er immer wieder in Verzug kam. Wenn ich das Geld jetzt nicht absetzen kann, hat er mir immensen Schaden zugefügt." Eine Gegenklage auf Schadenersatz will Bachmaier aber nicht. "Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen..."

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22 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Radlrambo am 23.04.2022 12:41 Uhr / Bewertung:

    In meinem zweiten Leben werde ich Kult-Wirt. Oder Spielerfrau.

  • Schwammerlsucher am 22.04.2022 17:12 Uhr / Bewertung:

    Das Datum der Rechnung vorziehen?
    Er verlangt vom Schreiner eine Urkundenfälschung? Genau das wäre es nämlich.

  • König Ludwig von Bayern am 23.04.2022 06:58 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Schwammerlsucher

    was hat das mit Urkundenfälschung zu tun? Auftragsdatum, Rechnungsdatum und Zahlungsziel müssen nicht das Selbe sein. Gibt ja auch etliche Branchen wo Vorkasse ganz normal ist. Erst das Geld und dann die Leistung, oder eben umgekehrt.
    Leider wurde wohl alles nur mündlich vereinbart, sonst könnte der Wirt ihn Verklagen auf Nichterfüllung des Auftrages. Fast jeder Auftrag muss zu einer vorher festgelegten Zeit erfüllt werden. Schafft der Auftragnehmer das nicht muss er für die zusätzlichen Kosten aufkommen und die sind nicht billig.

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