Eindeutige Bilder von Helene Fischer: Private Fotos werden vom Gericht verboten

Helene Fischer hat Ernst gemacht und ist gegen den Axel-Springer-Verlag vor Gericht gezogen, nachdem dieser Fotos von Töchterchen Nala veröffentlicht hatte. Mit Erfolg! Die Schlagerqueen gewann vor Gericht.
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Grund zur Freude: Helene Fischer gewann vor Gericht gegen den Axel-Springer-Verlag
Grund zur Freude: Helene Fischer gewann vor Gericht gegen den Axel-Springer-Verlag © imago/Future Image

Helene Fischer teilte während ihrer Tournee die ein oder andere Familienanekdote mit ihren Fans. So verriet die Sängerin während eines Konzerts in Zürich etwa, dass Ehemann Thomas Seitel keinen Käse mag. Ein seltenes Vergnügen, denn ihre Privatsphäre ist der Schlagersängerin heilig – das bekam der Axel-Springer-Verlag jetzt am eigenen Leib zu spüren.

Helene Fischer: Die Privatsphäre ihrer Tochter ist ihr heilig

Vor allem beim Schutz ihrer Tochter, die im Dezember 2021 auf die Welt kam, versteht Helene Fischer keinen Spaß. Auf ihrem Instagram-Account sucht man vergeblich nach Schnappschüssen des Nachwuchses und selbst den Namen wollte die Schlagerqueen nicht mit der Öffentlichkeit teilen. 

Momente, wie auf einem Konzert in Wien, bei dem die Sängerin über ihre Tochter plauderte, sind absolute Seltenheit. Auf die Nachfrage eines Fans erklärte die Sängerin auf der Bühne: "Eine ganz kleine, süße Maus ist das mittlerweile schon geworden. Wir sind sehr, sehr glücklich."

Umso schlimmer dürfte es für Helene Fischer gewesen sein, als zwei Zeitungen Fotos von ihr mit ihrem Baby veröffentlichten. Die 39-Jährige zog die Konsequenzen und brachte den Fall vor Gericht – mit Erfolg. Der Axel-Springer-Verlag muss für die Schnappschüsse tief in die Tasche greifen.

"Bild" veröffentlicht Fotos von Helene Fischers Baby

"So süß, die kleine Nala: Erste Fotos von Helenes Baby", titelte die "Bild"-Zeitung damals und zeigte zum Beweis Paparazzi-Bilder, die Helene Fischer mit ihrem etwa fünf Monate alten Kind auf dem Arm zeigten. Auch die "B.Z." druckte die Bilder ab. Laut "Übermedien" soll Helene Fischer noch am Tag der Veröffentlichung gegen die Aufnahmen vorgegangen sein.

Axel-Springer-Verlag muss Helene Fischer 80.000 Euro zahlen

Jetzt, eineinhalb Jahre später, hat das Landgericht Berlin eine Entscheidung getroffen. Der Axel-Springer-Verlag, zu dem die beiden Zeitungen gehören, muss Helene Fischer eine Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro zahlen. 60.000 Euro gehen vom Konto der "Bild" ab, 20.000 Euro werden dafür fällig, dass auch die "B.Z" die Bilder veröffentlichte. Das Urteil soll als Signal und Prävention dienen, wie "Übermedien" berichtete. Dem Onlinemagazin liegt der Beschluss nach eigenen Aussagen vor.

Helene Fischer: Enttäuscht über Menschen in ihrem Umfeld

Es war nicht das erste Mal, dass die "Bild" massiv in Helene Fischers Privatsphäre eingriff. Das Boulevardblatt machte bereits die Schwangerschaft der Sängerin publik, bevor diese sich dazu geäußert hatte. Auf Instagram zeigte sich der Schlagerstar damals verletzt von der Berichterstattung.

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"Diesmal gab es aber wohl Menschen in meinem näheren Umfeld, die anvertraute und persönliche Informationen mit den Medien geteilt haben, was mich in diesem Fall eigentlich am meisten enttäuscht", so die Sängerin in einem Instagram-Post. 

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2 Kommentare
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  • eule75 am 08.11.2023 19:47 Uhr / Bewertung:

    Wär doch lobenswert, nachdem Frau Fischer nicht am Hungertuch nagt, dieses eingeklagte Geld Bedürftigen zu spenden!

  • Münchenradler am 10.11.2023 11:51 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von eule75

    ... ging mir auch grad durch den Kopf. Allerdings sind 80 000€ bei so einer Sache viel zu wenig. Gerade Bilder von gut geschützten Privatbereichen dürften für die jeweiligen Medien einen wesentlich höheren Wert haben. Der Springer Verlag hat im letzten Jahr einen Umsatz von 3,9 Milliarden gemacht, und ein Teil davon weil es zum Geschäftsmodel gehört Sachen über Promis zu veröffentlichen die nicht für die Öffentlichkeit gedacht waren.
    Bei der Strafe ist das Geschäftsmodell in keinster Weise bedroht.

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