Belgischer Ex-König: Neue Niederlage im Vaterschaftsstreit

Uneheliche Tochter ja oder nein? Im Streit um diese Frage hat der frühere belgische König Albert II. vor dem obersten Zivilgericht des Landes eine Niederlage kassiert.
dpa/AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die belgische Künstlerin Delphine Boël kämpft seit 2013 darum, als Tochter des ehemaligen Königs Albert II. anerkannt zu werden.
dpa/Lebrun Waem Die belgische Künstlerin Delphine Boël kämpft seit 2013 darum, als Tochter des ehemaligen Königs Albert II. anerkannt zu werden.

Uneheliche Tochter ja oder nein? Im Streit um diese Frage hat der frühere belgische König Albert II. vor dem obersten Zivilgericht des Landes eine Niederlage kassiert.

Die Richter machten am Freitag den Weg frei für ein Verfahren zum Nachweis, ob der 85-Jährige der Vater der Künstlerin Delphine Boël ist. Dies berichtete die Nachrichtenagentur Belga.

Die 51 Jahre alte Frau drängt den ehemaligen Monarchen seit Jahren, die Vaterschaft anzuerkennen. Doch Albert bestreitet sie vehement. Nach Angaben Boëls sollen Albert und ihre Mutter, Baronin Sybille de Sélys Longchamps, eine längere Affäre gehabt haben. Das Gerücht beschäftigt die Öffentlichkeit schon seit Ende der 90er Jahre.

Ergebnis des Vaterschaftstest ist nicht bekannt

Boël hatte bereits vor Gericht erstritten, dass Albert einen Gentest machen muss. Dem unterzog sich der Ex-König auch Ende Mai. Das Ergebnis ist nicht bekannt. Albert wehrte sich jedoch vor Gericht weiter. Nach der jetzigen Entscheidung kann Boël nun das Verfahren vorantreiben.

Lesen Sie auch: Fergie vergleicht sich mit Herzogin Meghan

Herzogin Meghan: Rückblick auf ihr Achterbahn-Jahr

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.