Belgischer Ex-König Albert zu Vaterschaftstest verurteilt

Der frühere belgische König Albert II. soll sich nach einem Richterspruch im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter einem Vaterschaftstest unterziehen. Das entschied das Brüsseler Berufungsgericht, wie die Nachrichtenagentur Belga am Montag unter Berufung auf beteiligte Anwälte meldete. Die Richter setzten demnach eine Frist von drei Monaten.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der belgische Ex-König Albert und seine Ehefrau Paola im November 2015.
Olivier Hoslet/EPA/dpa Der belgische Ex-König Albert und seine Ehefrau Paola im November 2015.

Die Entscheidung ist ein Etappensieg für die Künstlerin Delphine Boël, die seit 2013 um die Anerkennung als Kind des ehemaligen Monarchen kämpft. Die heute 50-Jährige sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, und Albert II. hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.

Der ehemalige König (84) bestreitet die Vaterschaft. Er lässt nach Angaben eines Anwalts prüfen, ob er die Aufforderung zum Vaterschaftstest vor dem obersten Gericht des Landes mit Erfolgsaussichten anfechten kann.

Nach dem Spruch des Berufungsgerichts ist Jacques Boël - der Ex-Mann der Mutter - weder im biologischen noch im rechtlichen Sinne der Vater der Künstlerin. Delphine Boël hatte dies beantragt, um Albert als "echten" Vater anerkennen lassen zu können.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.