Union will Voraussetzungen für Frührente ändern
Berlin – Wer früher in Rente will, für den bietet die Rente mit 63 neue Anreize für die Frühverrentung. Denn die Jahrgänge 1950 bis maximal 1964 profitieren, von der Neuregelung die Arbeitsministerin Andrea Nahles zum 1. Juli 2014 einführen will. Alle vor 1953 Geborenen, die 45 Beitragsjahre haben – die sogenannten langjährig Versicherten -, können dann sogar mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten. Sie bekommen statt ein Jahr zwei Jahre Arbeitslosengeld, danach können sie ohne Abschläge mit 63 in Rente.
Dieser zwei Jahre frühere Renteneintritt ist nach den derzeitigen Plänen auch für Jüngere möglich – die Union will diesem Frühverrentungs-Modell aber mit einer Stichtagsregelung einen Riegel vorschieben. Darüber gibt es jetzt Streit in der Union. Und auch die Debatte um die Finanzierung der Mütter-Rente flammt wieder auf.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) macht schon mal Front gegen eine mögliche Stichtagsregelung bei der Rente mit 63. Durch die Anrechnung von Arbeitslosigkeit nur für die Zeit vor 2014 wollen einige Unionspolitiker eine neue Welle von Frühverrentungen (lesen Sie hier, wie viele Rentner künftig mit 63 in Rente gehen können) verhindern.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach warf den Befürwortern vor, damit alle jüngeren Arbeitnehmer zu benachteiligen. „Eine solche Regelung wäre keine Maßnahme gegen angebliche Frühverrentungsprogramme, sondern würde die Vereinbarungen der Koalition zur Rente mit 63 grundlegend in Frage stellen“, sagte Buntenbach.
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Auch in Zukunft müssten Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der notwendigen 45 Beitragsjahre voll berücksichtigt werden, zumal die Erwerbsbiografien der Jüngeren heute ohnehin viel brüchiger seien als früher. „Wenn die Koalition tatsächlich ernsthaft in Sorge ist, dass die Rente mit 63 von den Arbeitgebern zur Frühverrentung missbraucht wird, kann sie solchen Strategien ganz einfach einen Riegel vorschieben, indem sie die Erstattungspflicht bei Entlassungen Älterer wieder einführt“, sagte Buntenbach.
Unternehmen müssten dann die Sozialkosten für die zwischen dem 61. und 63. Lebensjahr in die Arbeitslosigkeit entlassenen Mitarbeiter selbst tragen. Eine solche Regelung war 2006 abgeschafft worden. Buntenbach: „Eine andere Variante wäre die Verbesserung des Kündigungsschutzes für Ältere.“
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sucht derzeit nach einer verfassungskonformen Regelung, um mögliche Frühverrentungen zu verhindern. Am Freitag, dem 14. Januar 2014, fand auf Fachebene eine Koalitionsrunde zu dem bereits vom Kabinett gebilligten Gesetz statt.
Eine mögliche Lösung soll während der parlamentarischen Beratungen in den Gesetzentwurf eingebracht werden. Nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums gibt es derzeit noch keinen neuen Sachstand.
Gebilligt hatte das Kabinett auch die Pläne zur Mütterrente – jetzt leistet die Rentenversicherung Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung. Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund sprach sich dafür aus, die geplanten Verbesserungen vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren, wie ein Sprecher mitteilte.
Die Pläne sehen eine Finanzierung weitgehend aus Beitragsgeldern der Versicherten vor. Der Vorstand sehe "mit Sorge, dass die geplante Mütterrente mit einem Finanzierungsvolumen bis 2030 von rund 105 Milliarden Euro nahezu ausschließlich auf Kosten der Rentenversicherung" bezahlt werden solle, heißt es in einer Erklärung.
Damit müssten vor allem die Beitragszahler die Finanzierungslasten der geplanten Mütterrente tragen. Die Anerkennung von Leistungen bei der Kindererziehung sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, erklärte der Vorstand. Sie müsse daher von allen Steuerzahlern finanziert werden
Aus Sicht des Vorstands gebe es keinen Grund, weshalb die Beitragszahler auch Mütterrenten für diejenigen finanzieren sollen, die nie selbst in die Rentenversicherung eingezahlt hätten – so etwa Selbstständige, Ärzte, Anwälte und Apotheker.
Nach dem bereits vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf wird Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzlicher Entgeltpunkt bei der Rente angerechnet. Das entspricht einem Plus von 28 Euro pro Monat im Westen und knapp 26 Euro im Osten. Die älteren Frauen bekommen damit aber immer noch einen Entgeltpunkt weniger angerechnet als die Mütter von nach 1992 geborenen Kindern.
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