Kinder angestellt: Muss Winter Geld zurückzahlen?
Der Arbeitsvertrag des CSU-Haushaltschefs Georg Winter mit seinem 13-jährigen Sohn wird jetzt vom Landtagasamt überprüft. Zuerst hieß es, er müsse die öffentlichen Gelder zurückzahlen, dann korrigierte die Pressestelle: Bisher wurden keine Forderungen zur Rückzahlung gestellt.
MÜNCHEN Auch im Landtagsamt des bayerischen Parlaments geht's bei der Affäre um die Familien-Unternehmen der 17 CSU Abgeordneten turbulent zu. Da können schon mal Fehler passieren. Am Freitagvormittag hieß es, der Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bayerischen Landtag, Georg Winter, habe gegen geltendes Recht verstoßen. Der Vertrag mit seinem 13-jährigen Sohn sei nicht zulässig gewesen. Das habe eine rechtliche Beurteilung des Landtagsamts ergeben. Der CSU-Abgeordnete müsse jetzt rund 10 000 Euro öffentliche Gelder an den Landtag zurückzahlen.
Die Informationen der AZ wurden erst bestätigt, am Nachmittag dann aber wieder korrigiert: Die Pressestelle erklärte: "MdL Winter ist heute auf das Amt zugegangen und hat wegen der Zulässigkeit der Beschäftigung nachgefragt. Georg Winter hat zugesagt, dass er die vom Amt benötigten Angaben zeitnah übermitteln wird, damit eine Überprüfung durch das Amt erfolgen kann. Das soll am Montag der Fall sein."
Davon hänge auch ab, ob er Geld zurückzahlen müsse oder nicht. Bisher habe der Landtag keine Forderungen gestellt.
Winter hatte noch schnell einen Arbeitsvertrag mit seinen beiden 13 und 14 Jahre alten Buben geschlossen, als im Landtag bereits eine Gesetzesänderung diskutiert wurde. Seit ersten Dezember 2000 ist Abgeordneten verboten, Ehefrauen und Kinder zu beschäftigen.
Seine Söhne seien für die Computer zuständig gewesen, erklärte Winter vergangene Woche der AZ das Taschengeld vom Steuerzahler.
Winter weigert sich bisher von seinem Amt zurückzutreten. Als Chef des Haushaltsausschusses wacht er über die Finanzen des Freistaats. In der CSU herrscht inzwischen Kopfschütteln: „Er kapiert es nicht und stellt sogar noch unverschämt Forderungen“, sagte ein Vorstandsmitglied zur AZ.
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