Größter Beitragssprung aller Zeiten: Was Krankenversicherte jetzt wissen müssen

Ab 2025 sollen die Krankenkassenbeiträge erheblich steigen. Die Abendzeitung informiert, was Versicherte jetzt beachten müssen.
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Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen könnten 2025 erheblich steigen
Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen könnten 2025 erheblich steigen © Jens Kalaene/dpa

Die Krankenkassen sagen für das kommende Jahr den größten Beitragssprung aller Zeiten voraus. Laut internen Berechnungen des Dachverbands der Betriebskrankenkassen (BKK), über die das "Handelsblatt" berichtet, dürfte der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr von 1,7 auf mindestens 2,45 Prozent steigen. Die Abendzeitung informiert, was Versicherte nun tun können.

Krankenversicherung: Kassenbeiträge könnten erheblich steigen

Der Zusatzbeitrag soll erhöht werden, um den finanziellen Bedarf der Krankenkassen zu decken, der über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium.  Dieser Zusatzbeitrag wird nach einem von jeder Krankenkasse festgelegten Zusatzbeitragssatz bemessen. 

Anstieg der Kosten ist nicht einheitlich

Stefan Schemm, Fachberater für Krankenversicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt in der AZ, wie der Krankenkassenbeitrag entsteht: "Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung  setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der bei allen Kassen gleich ist, und dem individuellen Zusatzbeitrag."

Zuletzt wurde dieser vom Gesetzgeber von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent angehoben. Dies sei für die Kassen jedoch nicht verbindlich, so Schemm. "Jede Kasse kalkuliert ihren Zusatzbeitrag individuell. Der Anstieg ist nicht einheitlich." 36 Kassen hätten ihren Beitrag zum Jahreswechsel 2023/2024 erhöht, bei 32 Kassen sei der Beitrag konstant geblieben. Einige Kassen hätten ihren Beitrag sogar gesenkt, so der Fachberater.  

"Von den großen Kassen haben zum Beispiel die Barmer (von 1,5 auf 2,19 Prozent) und die KKH (von 1,5 Prozent auf 1,98 Prozent) ihren Zusatzbeitrag teils deutlich erhöht, die Techniker Krankenkasse (1,2 Prozent) und die HKK (Handelskrankenkasse, 0,98 Prozent) sowie die AOK Bayern (1,58 ) blieben stabil. Die Audi BKK konnte den Beitrag von 1,25 Prozent auf 1 Prozent senken, die BKK Faber-Castell hat ihren Zusatzbeitrag von 1,35 Prozent auf 1,1 Prozent gesenkt", so Schemm in der AZ

Ist ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll?

Schemm empfiehlt denjenigen, die von  Beitragserhöhungen betroffen sind, zu prüfen, ob ein Kassenwechsel sinnvoll ist. Bei einer Erhöhung der Zusatzbeiträge haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch sei ein Wechsel auch jederzeit möglich, wenn man bereits länger als 12 Monate bei der Kasse versichert ist, so der Fachberater.  "Man beantragt die Mitgliedschaft einfach bei der neu gewählten Krankenkasse, diese kümmert sich um die Kündigung bei der bisherigen Kasse und informiert ggf. auch den Arbeitgeber über den Wechsel. Vorerkrankungen spielen dabei, anders als in der privaten Krankenversicherung, keine Rolle", erklärt er.

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Anstieg der Krankenkassenbeiträge: 150 Euro mehr im Jahr

Beitragssatzveränderungen werden vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Dabei bleibt weniger vom Bruttogehalt übrig, jedoch übernimmt der Arbeitgeber auch die Hälfte des Zusatzbeitrags. "Das heißt, dass eine Erhöhung von 0,5 Prozent jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden muss. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro bedeutet das in diesem Beispiel eine Mehrbelastung von 7,50 Euro monatlich", erklärt Schemm in der AZ. Bei einem Gehalt von 5.000 Euro sind es  monatlich 12,50 Euro mehr, bei 2.000 Euro kommen fünf Euro Mehrbelastung hinzu. Kinder und Ehegatten ohne oder mit geringem Einkommen (z.B. Minijob) sind in der Familienversicherung beitragsfrei versichert.

Krankenkassen-Wechsel: Auf die feinen Unterschiede kommt es an

Generell ist der Leistungsumfang durch gesetzliche Regelungen bei den Krankenkassen zu sehr großen Teilen gleich. Trotzdem gibt es einige kleinere Unterschiede, etwa die Kostenübernahme für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Zahnreinigung,  sinnvolle Impfungen bei Fernreisen oder osteopathische Behandlungen. Auch die Erreichbarkeit der Krankenkasse (z.B. durch eine Geschäftsstelle in der Nähe, gute telefonische Erreichbarkeit, ein gutes Online-Portal im Internet oder eine Handy-App) können eine Rolle bei der Entscheidung spielen, so Schemm.

Zum Vergleichen von Beiträgen und Leistungen empfiehlt er den Krankenkassenvergleich der Stiftung Warentest. Schemm: "Wer möchte, kann sich auch bei der Verbraucherzentrale Bayern individuell zum Kassenwechsel beraten lassen."

Das sind die günstigsten Krankenkassen in Bayern

Laut Informationen des Krankenkassen-Informationsportals "Krankenkassen.de" sind folgende Versicherungen die günstigsten in Bayern:

  • BKK firmus: Beitragssatz 15,50 Prozent
  • hkk Krankenkasse: Beitragssatz 15,58 Prozent
  • Audi BKK: Beitragssatz  15,60 Prozent
  • BKK HERKULES: Beitragssatz 15,69 Prozent
  • BKK Faber-Castell & Partner: Beitragssatz  15,70 Prozent

Die Beitragssätze der größten fünf Versicherungen in Bayern sind wie folgt:

  • Techniker Krankenkasse (TK): Beitragssatz 15,80 Prozent
  • AOK Bayern: Beitragssatz 16,18 Prozent
  • DAK Gesundheit: Beitragssatz 16,30 Prozent
  • IKK classic: Beitragssatz 16,30 Prozent
  • BARMER: Beitragssatz 16,79 Prozent

(Die Zahlen geben Auskunft über den aktuellen Stand der Beitragssätze)

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22 Kommentare
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  • Himbeergselchts am 26.04.2024 13:56 Uhr / Bewertung:

    Wir brauchen eine Bürgerversicherung, damit alle die Einkommen haben, alle die keines haben unterstützen. Bisher haben Angestellte und Rentner die Kosten für Bedürftige übernommen. D.h. ein Teil der Beiträge wird von Steuern finanziert. Was darüber hinausgeht haben Angestellte und Rentner, die Beitragszahler zu tragen. Das sollen ca 150,— im Schnitt sein pro Kopf und Monat.
    Beamte und Pensionäre sind Privatpatienten und beteiligen sich nicht.
    Ebenso verhält es sich mit der Pflegeversicherung.
    Darüberhinaus sollte Herr Heil zügig Ressourcen aus den 5,5 Mio Bürgergeldempfängern nutzen.
    Wenn nur jeder 5. zur Arbeit motiviert wird, brauchen wir keine weiteren Ressourcen für weitere Mio Zuwanderer zu schaffen. Wer nicht arbeiten kann, ob Behinderung oder Krankheit wird selbstverständlich mit getragen. Wie schon immer.
    Das war einst die Grundlage für das Sozialsystem: die Allgemeinheit zahlt für 1. vorübergehende, 2. Notfälle.

  • Bongo am 26.04.2024 08:46 Uhr / Bewertung:

    Die Wähler haben es so gewollt!

  • am 26.04.2024 07:35 Uhr / Bewertung:

    Zu den bekannten Problemen durch niemals Einzahlende kommen natürlich noch Milliarden für vollkommen nutzlose Präparate hinzu. Alleine in den letzten drei bis vier Jahren über 13 Milliarden.

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