Flüchtlinge: Ab 18 erwachsen gelten
Nach der letzten Sitzung um den endgültigen Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD nun auch darauf geeinigt, Flüchtlinge grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr als Erwachsene zu behandeln.
Berlin - Bei den Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD darauf geeinigt, Flüchtlinge wie jeden Bundesbürger erst ab einem Alter von 18 Jahren als Erwachsenen zu behandeln. Die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht werde auf 18 Jahre angehoben, heißt es in der von Union und SPD am Mittwoch beschlossenen endgültigen Fassung des Koalitionsvertrags.
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in Deutschland um Asyl bitten, werden in diesen Verfahrensfragen und auch bei der Unterbringung derzeit ab einem Alter von 16 Jahren als Erwachsene behandelt. Das heißt, dass sie unter Umständen in Sammelunterkünften untergebracht werden statt in Einrichtungen mit besonderem altersgemäßen Angebot. Flüchtlingsorganisationen fordern seit langem unter Berufung auf die UN-Kinderrechtskonvention eine Anhebung auf 18 Jahre.
Union und SPD streiten über die Maut
Im Koalitionsvertrag bekennen sich Union und SPD außerdem dazu, das Resettlement-Programm zur dauerhaften Ansiedlung heimatlos gewordener Flüchtlinge aufzustocken. Dieses Programm in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR solle „fortgesetzt, verstetigt und spätestens 2015 quantitativ in Abstimmung mit der Innenministerkonferenz“ ausgebaut werden, heißt es darin. Eine konkrete Zahl wird aber nicht genannt. Ende 2014 läuft das derzeitige Resettlement-Programm aus. Die Bundesrepublik hatte sich darin verpflichtet, von 2012 an ingesamt 900 Flüchtlinge aufzunehmen, also 300 pro Jahr.
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